Niederlande stimmen über Ukraine-Abkommen ab

Geringe Wahlbeteiligung zeichnet sich ab, Mindestquote könnte verfehlt werden.

Rund 13 Millionen Niederländer waren am Mittwoch aufgefordert, über das EU-Abkommen mit der Ukraine abzustimmen. Ministerpräsident Mark Rutte rief in Den Haag zur Zustimmung auf. Der Vertrag sorge "für mehr Stabilität an den Außengrenzen der EU". Das EU-Assoziierungsabkommen soll die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zur Ukraine stärken und das Land zu demokratischen Reformen drängen.

Ein Test für die Europa-Stimmung im Land

Das Referendum gilt auch als Test für die Europa-Stimmung der Niederländer. Allerdings ist das Ergebnis der Volksabstimmung nicht bindend und hat nur beratenden Charakter. Trotzdem wäre eine Ablehnung des Vertrages eine Schlappe für die Niederlande, die zur Zeit die EU-Ratspräsidentschaft haben.

Zwei europa-kritische Initiativen hatten mit über 400.000 Unterschriften das Referendum erzwungen. Nach Ansicht der Gegner ist das Abkommen eine Vorstufe zu einem EU-Beitritt der Ukraine, den sie ablehnen. Sie erhoffen ein deutliches Votum gegen die "undemokratische EU" und ihren "Expansionsdrang". Der Rechtspopulist Geert Wilders twitterte: "Heute kann NL ein Stück Souveränität von der Brüsseler und Haager Elite zurückgewinnen."

Wahlbeteiligung muss bei mindestens 30 Prozent liegen

Eine erste Hochrechnung gegen Mittag ging allerdings von nur 25 bis 30 Prozent Stimmbeteiligung aus. Damit wäre das Votum ungültig. Dafür müsste die Wahlbeteiligung bei mindestens 30 Prozent liegen. Die Wahllokale sollten um 21.00 Uhr schließen, dann soll es auch erste Prognosen geben.

Die Befürworter verweisen vor allem auf Vorteile für den Handel und die Stärkung der Demokratie in der Ukraine. Ministerpräsident Rutte erklärte: "Wir müssen der Ukraine helfen mit dem Aufbau eines Rechtsstaates, einer Demokratie."

Unklar ist, wie sich die Regierung bei einem Nein verhalten wird. Die Niederlande haben den Vertrag zwar bereits unterzeichnet, doch als einziges der 28 EU-Mitgliedsstaaten noch nicht ratifiziert. Erst mit der Ratifikation tritt auch eine rechtliche Verpflichtung in Kraft.

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