Mikl-Leitner möchte Asylverfahren verschärfen

Johanna Mikl-Leitner: "Ich warne davor, den Arbeitsmarkt schon während des Asyl-Verfahrens ganz zu öffnen."
Die Ministerin will Schnellverfahren und keine aufschiebende Wirkung in bestimmten Fällen.

Bestimmte Asylverfahren sollen künftig binnen zehn Tagen erledigt sein, und auch wenn der Flüchtling gegen eine negative Entscheidung Berufung einlegt, soll er das Land verlassen müssen. Dies ist ein zentraler Punkt eines Fremdenrechtspakets, das Innenministerin Johanna Mikl-Leitner heuer umsetzen möchte, wie sie der APA am Sonntag sagte.

"Schnellverfahren, noch schnellere Außerlandesbringung und Entzug der Grundversorgung" sind laut der Ministerin Schwerpunkte des Pakets, neben den bereits bekannten Plänen für eine Neuordnung der Grundversorgung inklusive automatischer Aufteilung auf die Bundesländer. Mit dem Koalitionspartner SPÖ müssen diese Ideen noch verhandelt werden. Mikl-Leitner will ihren Entwurf noch im Jänner vorlegen.

Sytemblockade

Das "beschleunigte Verfahren" soll künftig in bestimmten Fällen "Regel sein": Generell etwa für Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, denn diese "blockieren zusehends das System", wie Mikl-Leitner erklärte. Auch bei falschen Angaben oder Reisedokumenten, wenn es Grund zur Annahme der "Gefahr für die nationale Sicherheit oder Ordnung" gibt (Beispiel laut BMI wären "Straftaten" oder "mehrfache rechtswidrige Einreise") oder wenn sich der Antragsteller keine Fingerabdrücke abnehmen lassen will, soll das Schnellverfahren zum Einsatz kommen.

Die Prüfung eines jeden Falles werde gewährt bleiben, versicherte Mikl-Leitner. Doch sollen "ab Sommer" solche Verfahren maximal zehn Tage dauern. Und bei einer Ablehnung soll der Antragsteller das Land so schnell wie möglich verlassen, auch wenn er Berufung einlegt. In diesen Fällen werde die sogenannte aufschiebende Wirkung einer Beschwerde aberkannt, daher könne eine "Außerlandesbringung" (Abschiebung/freiwillige Rückkehr) stattfinden, ohne die Entscheidung abzuwarten. Bisher war dies bei sicheren Drittlands-Verfahren möglich, wenn beide Instanzen zustimmen.

Ausschlussgründe

Bei negativen erstinstanzlichen Entscheidungen fallen die Betroffenen überdies aus der Grundversorgung, so ein weiterer Punkt im Konzept. Zusätzlich werden weitere Gründe für einen Ausschluss aus der Grundversorgung angeführt, etwa "bei gewalttätigem Verhalten des Asylwerbers gegenüber Personal der Betreuungseinrichtungen" oder wenn "Selbsterhaltungsfähigkeit" gegeben ist.

Mikl-Leitner sieht die Zahl der Anträge aus sicheren Herkunftsstaaten eigenen Angaben zufolge als drängendes Problem. 2.708 habe es im Vorjahr gegeben, doch die Personen hätten "ohnehin keine Aussicht auf Asyl" und würden so zu einem "Problem für die echten Kriegsflüchtlinge". Die sicheren Herkunftsstaaten werden per Verordnung festgelegt, darunter der Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Montenegro oder Albanien.

Das "Fremdenrechtspaket 2015" werde neben Asylbestimmungen auch noch Maßnahmen im Niederlassungsbereich vorsehen, hieß es aus dem Ministerium, die vorerst allerdings nicht präzisiert wurden.

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