Facebook-Bescheid: Diskussion um ORF-Gesetz

Facebook-Bescheid: Diskussion um ORF-Gesetz
Die Medienbehörde beanstandete 38 Facebook-Seiten des ORF. Dies könnte die anstehende Änderung des ORF-Gesetzes vorantreiben.

Die Entscheidung der Medienbehörde, dass der ORF mit insgesamt 38 Facebook-Angeboten gegen das Gesetz verstößt, könnte die anstehende Änderung des ORF-Gesetzes vorantreiben. SPÖ-Medienstaatssekretär Josef Ostermayer will sich dem ORF-Gesetz "ehestmöglich widmen und gegebenenfalls Vorschläge für ,Nachbesserungen‘ machen", berichtet die APA.

ÖVP-Mediensprecher Karlheinz Kopf hält hingegen nichts von "Schnellschüssen" beim ORF-Gesetz. Er ließ durchblicken, dass er sich auch künftig Beschränkungen für den ORF wünscht: Aufgrund des "Gebührenprivilegs" müsse auf "Gerechtigkeit unter allen Marktteilnehmern" geachtet werden, betonte Kopf in einer Aussendung. Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) fordert, der ORF solle dem Spruch der Medienbehörde Folge leisten. "Facebook und Co. sind für den ORF tabu", so VÖZ-Generalsekretär Gerald Grünberger. Der Verlegerverband begrüßte die Entscheidung der Medienbehörde, die die "ohnehin unmissverständliche Gesetzeslage" bestätige. "Der ORF muss rasch alle seine Auftritte in den sozialen Medien restlos einstellen", auch die Twitter-Seiten, so Grünberger. Mit der Bespielung und Bewerbung von Facebook und Twitter würden User-Traffic und potenzielle Werbeeinnahmen an US-Konzerne umgeleitet. Die Oppositionsparteien forderten ihrerseits, das ORF-Gesetz "umgehend" und "schnellstmöglich" zu ändern.

Von Ö3 bis "Wir sind Kaiser"

Am Donnerstag war dem ORF der Bescheid der Medienbehörde zugestellt worden, dass Facebook-Seiten von Ö3, FM4, "ZiB", "Wir sind Kaiser" und Co nach Ansicht der Medienbehörde dem ORF-Gesetz widersprächen.

Laut Paragraf 4f im ORF-Gesetz ist dem ORF die Bereitstellung von "soziale Netzwerken sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen" verboten, es sei denn, sie finden im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung statt. In dem Verfahren ging es ausschließlich um die Facebook-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Senders, andere soziale Netzwerke wurden nicht untersucht, sagte Medienbehörden-Sprecher Andreas Kunigk zur APA. Besonders hart könnte die Entscheidung zum Beispiel die Facebook-Community von Hitradio Ö3 treffen. Ö3 hat derzeit mehr als 262.400 "gefällt mir"-Klicks. Der ORF hat nun 14 Tage Zeit, gegen den Bescheid der Medienbehörde Berufung einzulegen - die Angelegenheit geht dann vor den Bundeskommunikationssenat.

Der ORF will "mit Sicherheit Berufung" einlegen und sich "mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln um den direkten Zugang zum Publikum bemühen", hieß es.

Dass der ORF im Bereich der sozialen Netzwerke unbedingt präsent sein müsse, hatte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz in jüngster Vergangenheit mehrfach betont. Im Zusammenhang mit dem "großen Interesse der Öffentlichkeit am ORF", das sich bei der Causa Pelinka gezeigt und vor allem über soziale Netzwerke artikuliert hatte, meinte Wrabetz, er hoffe auf die Hilfe der Zivilgesellschaft, sollte die Medienbehörde den ORF im Bereich der Social-Media beschränken wollen. Im Sinne "der langfristigen Absicherung der Rahmenbedingungen" hatte Wrabetz "die Möglichkeit der Interaktion des ORF mit sozialen Netzwerken" gefordert.

Utl.: 39 Facebook-Seiten beanstandet - Gesetz untersagt "Verlinkung" mit sozialen Netzwerken - ORF geht in Berufung = Wien (APA) - Der ORF könnte bald gezwungen sein, seine Facebook-Auftritte einzustellen. Facebook-Seiten von Ö3, FM4, "ZiB", "Wir sind Kaiser" und Co widersprechen nämlich nach Ansicht der Medienbehörde dem ORF-Gesetz, wie der Branchendienst Etat.at am Donnerstag berichtete. Die Medienbehörde bestätigte auf APA-Anfrage, dass ein am Donnerstag zugestellter Bescheid insgesamt 39 Facebook-Auftritte beanstandet. Der ORF will "mit Sicherheit Berufung" dagegen einlegen und sich "mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln um den direkten Zugang zum Publikum bemühen", hieß es. Laut Paragraf 4f im ORF-Gesetz ist dem ORF die Bereitstellung von "soziale Netzwerken sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen" verboten, es sei denn, sie finden im Zusammenhang mit der eigenen tagesaktuellen Online-Überblicksberichterstattung statt. In dem Verfahren ging es ausschließlich um die Facebook-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Senders, andere soziale Netzwerke wurden nicht untersucht, sagte Medienbehörden-Sprecher Andreas Kunigk zur APA. Besonders hart könnte die Entscheidung zum Beispiel die Facebook-Community von Hitradio Ö3 treffen. Ö3 hat derzeit mehr als 262.400 "gefällt mir"-Klicks. Der ORF hat nun 14 Tage Zeit, gegen den Bescheid der Medienbehörde Berufung einzulegen - die Angelegenheit geht dann vor den Bundeskommunikationssenat. Dass der ORF im Bereich der sozialen Netzwerke unbedingt präsent sein müsse, hatte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz in jüngster Vergangenheit mehrfach betont. Im Zusammenhang mit dem "großen Interesse der Öffentlichkeit am ORF", das sich bei der Causa Pelinka gezeigt und vor allem über soziale Netzwerke artikuliert hatte, meinte Wrabetz, er hoffe auf die Hilfe der Zivilgesellschaft, sollte die Medienbehörde den ORF im Bereich der Social-Media beschränken wollen. Im Sinne "der langfristigen Absicherung der Rahmenbedingungen" hatte Wrabetz "die Möglichkeit der Interaktion des ORF mit sozialen Netzwerken" gefordert.

Bescheid gegen ORF lässt auf Twitter Wogen hochgehen

Der Bescheid der Medienbehörde, der dem ORF seine Facebook-Auftritte verbietet, hat am Donnerstag umgehend auf Twitter die Wogen hochgehen lassen. Selbst ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz griff nach längerer Twitter-Abstinenz einmal wieder in die Tastatur und twitterte: "Wir werden KommAustria Bescheid nicht akzeptieren. Wir lassen uns von der Zukunft nicht abschneiden!" und Thomas Prantner, der im ORF für "Online und Neue Medien" verantwortlich ist, schrieb: "Das Facebook-Verbot ist so, als ob sie uns Farbfernsehen verbieten würden."

Für Twitter-"Guru" Armin Wolf zeigt der Bescheid, "wie weltfremd die Bestimmungen zu Social Networks im ORF-Gesetz sind", sie würden dem ORF "quasi den Zugang zu Jungen" verbieten. Und Redakteurssprecher Fritz Wendl meinte gegenüber der APA, eine Berufung gegen den Bescheid sei "etwas Selbstverständliches". Weit wichtiger wären allerdings "klare und vernünftige gesetzliche Rahmenbedingungen", ORF-Gesetzeinschränkungen von Social-Media-Aktivitäten seien mit zeitgemäßem Medienverständnis völlig unvereinbar und müssten beseitigt werden.

Auf Twitter gingen Wogen hoch

Am Donnerstag waren auf Twitter umgehend die Wogen hochgegangen. Selbst ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz griff nach längerer Twitter-Abstinenz einmal wieder in die Tastatur und twitterte: "Wir werden KommAustria Bescheid nicht akzeptieren. Wir lassen uns von der Zukunft nicht abschneiden!" und Thomas Prantner, der im ORF für "Online und Neue Medien" verantwortlich ist, schrieb: "Das Facebook-Verbot ist so, als ob sie uns Farbfernsehen verbieten würden."

Für Twitter-"Guru" Armin Wolf zeigt der Bescheid, "wie weltfremd die Bestimmungen zu Social Networks im ORF-Gesetz sind", sie würden dem ORF "quasi den Zugang zu Jungen" verbieten. Und Redakteurssprecher Fritz Wendl meinte gegenüber der APA, eine Berufung gegen den Bescheid sei "etwas Selbstverständliches". Weit wichtiger wären allerdings "klare und vernünftige gesetzliche Rahmenbedingungen", ORF-Gesetzeinschränkungen von Social-Media-Aktivitäten seien mit zeitgemäßem Medienverständnis völlig unvereinbar und müssten beseitigt werden.

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