Sex-Affäre: Wachebeamter muss vor Gericht
Nach einer Sex-Affäre in der Justizanstalt Wien-Josefstadt muss sich ein Justizwachebeamter am 20. Februar vor Gericht verantworten. Der 40-jährige Revierinspektor soll mit zwei Insassinnen sexuelle Handlungen praktiziert haben. Die Anklage lautet auf Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, wie Behördensprecher Thomas Vecsey am Mittwoch der APA bestätigte.
Der Justizwachebeamte soll sich laut Staatsanwaltschaft unter Ausnützung seiner Stellung von einer Gefangenen oral befriedigen haben lassen. Mit der zweiten soll es zu vaginalem Geschlechtsverkehr gekommen sein. Die Vorfälle sollen sich im Sommer 2012 bzw. im Dezember 2012 ereignet haben. Der Beamte - für ihn gilt die Unschuldsvermutung - wurde unmittelbar nach Einbringen des Strafantrags Ende November 2014 außer Dienst gestellt. "Er wurde von uns vorläufig suspendiert. Die Suspendierung ist mittlerweile bestätigt", sagte der Leiter der Vollzugsdirektion, Peter Prechtl.
Bei Schuldspruch bis zu drei Jahre Haft
Der 40-Jährige soll - so die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft - die betroffenen weiblichen Häftlinge nicht gegen ihren ausdrücklichen Willen mit Gewalt oder Drohungen zu den sexuellen Handlungen genötigt haben. Daher wurde er nicht wegen geschlechtlicher Nötigung oder Vergewaltigung zur Anklage gebracht. Die Anklagebehörde geht allerdings davon aus, dass er als Beamter die seiner amtlichen Obhut anvertrauten Frauen unter Ausnützung seiner Stellung missbraucht hat. Damit wäre § 212 Absatz 2 Ziffer 1 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem Wachebeamten bis zu drei Jahre Haft.
Die Erhebungen in dieser Sache waren im Herbst 2013 über eine Kollegin des Verdächtigen ins Laufen gekommen. Die betroffenen Insassinnen hatten sich der Justizwachebeamtin anvertraut. Diese wandte sich schließlich an die Vollzugsdirektion, brachte den Fall zur Anzeige und ersuchte zugleich um ihre Versetzung, da sie - so ihre Diktion - in der JA Wien-Josefstadt "den Druck nicht mehr aushalte". Die Beamtin ist mittlerweile in einer anderen Justizanstalt tätig.
Von den Frauen, die mit dem Beamten Sex gehabt haben sollen, befand sich eine bereits wieder auf freiem Fuß, als die Staatsanwaltschaft zu ermitteln begann. Die zweite hatte von der Anstaltsleitung zwischenzeitlich den elektronisch überwachten Hausarrest genehmigt bekommen - sie soll, als die angeblichen Übergriffe aufflogen, den Verlust der Fußfessel befürchtet haben.
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