Prozess: 17-Jähriger missbrauchte drei Mädchen

Das Urteil gegen Abzocker Gerhard Bruckberger ist nicht rechtskräftig.
Der junge Mann soll minderjährige Mädchen vergewaltigt haben, die Jüngste war erst 12 Jahre alt.

Am Mittwoch musste sich ein 17-jähriger Bursch wegen Vergwaltigung und geschlechtlicher Nötigung im Straflandesgericht verantworten. Er wurde nicht rechtskräftig zu 21 Monaten Haft, davon sieben Monate unbedingt verurteilt.

Drei Vergewaltigungen innerhalb von fünf Wochen

Am 25. September des vergangenen Jahres wurde der 17-Jährige festgenommen, nachdem er sich unmittelbar zuvor zwei Mal an der Zwölfjährigen vergangen hatte. Wegen Tatbegehungsgefahr wurde U-Haft verhängt. Schon zuvor hatte er zwei Mädchen im Alter von 14 und 15 Jahren vergewaltigt. Er missbrauchte die drei jungen Frauen innerhalb von fünf Wochen. Der Angeklagte zeigt sich umfassend geständig und gab alle ihm vorgeworfenen Verbrechen zu.

Oberlandesgericht: Keine hinreichenden Haftgründe

Während die Tatumstände für das Straflandesgericht die U-Haft erforderlich machten, sah ein OLG-Senat keine hinreichenden Haftgründe. Der 17-Jährige habe „die Signale der Opfer falsch interpretiert“ und sich zu den ihm vorgeworfenen Taten „hinreißen“ lassen, hieß es in der Entscheidung. Seit 13. Jänner befindet sich der 17-Jährige nun wieder in Freiheit.

Empörung bei Staatsanwaltschaft

Die zuständige Staatsanwältin Tamara Ranzdorf kann die Entscheidung des Obergerichts nicht nachvollziehen, sie bezeichnet sie als "eine Watsche ins Gesicht der Opfer".

Urteil nicht rechtskräftig

Der junge Mann wurde nun zu 21 Monaten Haft verurteilt, davon sieben Monate unbedingt. Die dreieinhalbmonatige U-Haft wurde ihm auf die Strafe angerechnet. Die drei Mädchen bekamen jeweils 500 Euro zugesprochen. Der Täter muss zudem seine Therapie bei der Männerberatung fortsetzen, die er nach seiner Enthaftung begonnen hatte.

Täter muss sich Arbeit suchen

Außerdem ist der 17-Jährige dazu verpflichtet worden, sich einen Job zu suchen. Verteidiger Wolfgang Haas beantragte hinsichtlich der unbedingt zu verbüßenden Reststrafe einen Haftaufschub, da sein Mandant Aussicht auf eine Lehrstelle als Installateur hat. Ob dieser Antrag genehmigt wird, entscheidet sich erst, nachdem das Urteil rechtskräftig ist.

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