Mann wollte Haftunterbrechung, weil auch Mutter und Oma im Gefängnis sitzen

Mann wollte Haftunterbrechung, weil auch Mutter und Oma im Gefängnis sitzen
Er sei nun der Einzige, der die gemeinsame Wohnung erhalten könne, so der Häftling.

Es gibt zwei Gründe, weshalb der Vollzug einer Freiheitsstrafe aufgeschoben oder unterbrochen werden kann: Wenn durch den sofortigen Vollzug der notwendige Unterhalt gegenüber Ehefrau bzw. Kindern gefährdet ist, oder wenn zuerst andere dringende Angelegenheiten, die Angehörigen betreffend, zu ordnen sind.

Darauf setzte ein Wiener, der 27 Tage Ersatzfreiheitsstrafe wegen einer Verwaltungsübertretung abzusitzen hatte. Seinen Antrag auf Haftunterbrechung begründete er damit, dass sowohl seine Mutter als auch seine Großmutter – mit denen er im gemeinsamen Haushalt lebe – im Gefängnis gelandet seien. Er sei nun der Einzige, der die gemeinsame Wohnung erhalten und die Unterstandslosigkeit seiner Familie verhindern könne, indem er Miete, Strom und Gas zahle.

Der Mann blitzte beim Landesverwaltungsgericht ab. Man hatte erhoben, dass der Häftling keine Arbeitsstelle in Aussicht hat; und zwar weder kurzfristig, noch am Ende seiner Ersatzfreiheitsstrafe. Da er aber über keine Arbeit verfügt, kann auch die von ihm vorgebrachte Unterstützung seiner Familie nicht durch ihn erfolgen.

Im Beschluss steht, es sollten zwar Härtefälle vermieden, aber nicht jede mögliche Begünstigung gewährt werden.

Kommentare