Hohe Haftstrafe für Vater nach Tod der kleinen Leonie

Die Eltern versteckten sich hinter Flügelmappen
Fast dreijähriges Mädchen starb an Folgen von Verbrühungen nach Strafdusche. Eltern nicht rechtskräftig verurteilt.

"Ein Wirbelwind" sagt die Mutter. "Ein Sonnenschein", sagt der Vater. "Liebevolle Eltern", sagt Verteidiger Roland Friis. Und warum ist Leonie dann jetzt tot? Die kalte Dusche, die ihr der Vater bei "hysterischen Tobsuchtsanfällen" regelmäßig verabreichte, war dieses eine Mal brühend heiß. Vielleicht aus Versehen. Aber an den Folgen starb das fast dreijährige Mädchen Tage danach.

"Zur Beruhigung"

Romana S., 27, und Alexander S. lebten mit ihrer Tochter Leonie und zwei weiteren Kindern zusammen. Die kalten Duschen für Leonie "zur Beruhigung" in der Trotzphase bekam die Mutter mit und duldete die Maßnahme. Am 25. Oktober 2014 war es wieder einmal so weit. Romana S. war in der Küche beim Backen, Alexander S. stellte Leonie in die Badewanne, richtete den Duschkopf auf ihren Körper und betätigte den Einhandmischer. Wobei er den Hebel versehentlich in die falsche Richtung drehte, wie er sagt. Der technische Sachverständige sagt allerdings, das könne man gar nicht verwechseln. Jedenfalls kam heißes statt kaltes Wasser. 60 bis 70 Grad heißes Wasser.

Damit hätte man rechnen können bzw. müssen. Der Boiler war nämlich die längste Zeit schon defekt, heizte auf volle Temperatur auf, auch wenn man eine niedrigere Temperatur wählte.

Leonie schrie auf und versuchte, aus der Badewanne zu klettern. Der Vater drehte das Wasser ab und nahm das Kind hoch. Als die Mutter aus der Küche um die Ecke bog, sagte er: "Ich hab Scheiße gebaut."

Rot gesehen

Davon ist beim Prozess wegen Quälen und Vernachlässigen im Wiener Landesgericht keine Rede mehr. Die (inzwischen getrennt lebenden) Eltern bekannten sich nicht schuldig, nicht einmal dazu, viel zu spät die Rettung geholt zu haben. Denn obwohl der Vater auf dem Rücken seiner Tochter "nur noch rot gesehen habe", wartete man 28 Stunden zu. "Wir dachten nicht, dass es so schlimm ist", sagt Romana S. Alexander S. kaufte in der Apotheke einen kühlenden Spray und Verbandszeug.

Hohe Haftstrafe für Vater nach Tod der kleinen Leonie
ABD0053_20160318 - WIEN - ÖSTERREICH: Die Richterin Elisabeth Reich am Freitag, 18. März 2016, anl. eines Prozesses im Landesgericht Wien gegen die Eltern eines zweijährigen Kindes, das nach Verbrühungen mit heißem Wasser gestorben war. - FOTO: APA/GEORG HOCHMUTH
Richterin Elisabeth Reich kann das nicht nachvollziehen. Sie zeigt der Mutter Fotos von Leonies Rücken, der mit Brandwunden zweiten bis vierten Grades überzogen war, unter denen sogar die Rückenmuskulatur geschädigt war. Das habe zu dem Zeitpunkt nicht so arg ausgeschaut, behaupten die Eltern. Leonie habe schon "Aua" gesagt, aber nicht mehr geweint, sie habe gegessen, einen Film angeschaut und rasch eingeschlafen.

Erst am nächsten Nachmittag habe sie vor Schmerzen gejammert. Die Mutter trug das wimmernde Kind durch die Wohnung und wartete noch ab, bis ihr Lebensgefährte von Bekannten heimkam. Erst am Abend wurde das Mädchen mit der Rettung ins SMZ Ost gebracht.

Hohe Haftstrafe für Vater nach Tod der kleinen Leonie
SMZ Ost, Krankenhaus, Spital, Eingang
Dort bekam Leonie starke Schmerzmittel, die am 4. November zu Blutungen im Bauchraum führten. Am 10. November starb das Kind. Gerichtsmediziner Wolfgang Denk attestiert den Spitalsärzten kunstgerechtes Verhalten, die Medikamente waren üblich und notwendig. Das lange Zuwarten der Eltern hat Leonies Schmerzen laut dem Gutachter aber verlängert und das Risiko von Komplikationen erhöht. Bei Kindern unter vier Jahren sei damit grundsätzlich "ein erhebliches Risiko, an den Folgen der Verbrennungen zu versterben" verbunden.

Die nicht rechtskräftigen Urteile: Viereinhalb Jahre Haft "als strenges Zeichen" für den Vater, ein Jahr teilbedingt (davon vier Monate unbedingt, wahrscheinlich mit Fußfessel zu verbüßen) für die Mutter. "Es darf niemand denken, dass das eine geeignete Erziehungsmaßnahme ist. Das ist menschenunwürdig", so die Richterin über die Strafdusche.

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