Gatterjagdverbot wäre laut Experten rechtlich zulässig
Zwei neue Gutachten unterstützen das vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) angestrebte Verbot der "feudaljagdlichen Praxis" Gatterjagd. Ein Verbot wäre demnach verfassungskonform, wie die Gatter selbst ein Fall für das Forstrecht seien, sagte Martin Balluch, VGT Obmann, am Dienstag in Wien. Die Gutachten sind Teil einer an die niederösterreichischen Landesregierung übergebenen Eingabe.
"Es ist jedenfalls verfassungsrechtlich zulässig"
"Es ist jedenfalls verfassungsrechtlich zulässig, die Gatterjagd einzuschränken", betonte Stefan Hammer, Verfassungsrechtsexperte der Uni Wien, das Fazit seines Gutachtens. Insbesondere seit der österreichische Verfassungsgesetzgeber den Tierschutz 2013 zum Staatsziel erhoben hat. Ein vollständiges Verbot sei unter Berücksichtigung entsprechender Übergangsfristen ebenfalls rechtens und stünde dem ebenfalls gegebenen Vertrauensschutz der Gatterbetreiber nicht entgegen. Auch im Fall der Glücksspielautomaten wurden unbefristete Bewilligungen vom Verfassungsgerichtshof derartig wieder aufgehoben.
Franz Puchegger, gerichtlich beeideter Sachverständiger im Bereich Forstwirtschaft, gab zu Bedenken, dass Gatter auch oft dem Forstrecht zuwiderlaufen, denn es ist davon auszugehen, dass hier "100 Mal höhere Wildtierdichten" vorliegen. Die Folgen für den Wald sind teils irreversible Schäden. Diese "Waldverwüstungen" hat Puchegger in seinem Gutachten anhand von vier niederösterreichischen Jagdgattern dokumentiert. So wurde in Puchberg aufgrund des unnatürlichen Überbestands der Tiere teilweise schwere Bodenerosion registriert, so dass hier bereits eine Verkarstung auftritt.
Kritik an den zuständigen Behörden
"Ich kritisiere hier auch die zuständigen Behörden", sagte der Experte im Falle Puchberg und wies darauf hin, dass aus seiner Sicht in drei von vier untersuchten Jagdgattern schwere Verstöße gegen Forst- und Jagdgesetz vorliegen. "Würden die beiden Gesetze vollzogen, wäre der Wildbestand dadurch schon jetzt derart reduziert, dass die Attraktivität für die Gatterjagd dann eher gering wäre", gab Puchegger zu bedenken. Denn der meist wohlhabenden, zahlenden Klientel ginge es bei dieser Jagdform, ein Relikt aus Kaisers Zeiten, um ein rasches Erlegen der Beute.
Der VGT fordert jedoch ein Verbot der Gatterjagd und zudem ein Verbot des Aussetzens von Fasanen. Denn die Mehrheit der im Jagdjahr 2014/15 geschossenen Fasane stamme aus Massentierhaltungen aus Nickelsdorf oder dem Ausland - das würde die Zahl von 30.000 geschossenen Fasanen in der genannten Saison zeigen. Im Jagdjahr davor waren es nur rund die Hälfte. Im Burgenland und in der Steiermark war die Zahl hingegen in beiden Saisons gleich hoch, argumentierte der VGT.
Diese Zuchtfasane seien in der freien Natur kaum lebensfähig, 90 Prozent überleben auch ohne Jagd keine fünf Wochen, argumentiert der VGT gegen das Aussetzen dieser Tiere. Absurderweise gelten sie aber in der jährlichen Abschussbilanz, die von der Statistik Austria veröffentlicht wird, dennoch als "Wildtiere", betonte Balluch gegenüber der APA. Er kündigte an, dass der niederösterreichische Landesrat Stephan Pernkopf (ÖVP) die Forderungen des VGT mit den nun insgesamt vier Gutachtern im Mai durchgehen will. Die zwei weiteren Expertengutachten, aus denen unter anderem hervorgeht, dass die Jagd in dieser Form nicht weidgerecht ist und die Tiere unnötig gequält werden, wurden bereits im Februar präsentiert. Das angestrebte Ziel des Vereins ist eine Änderung des Jagdgesetzes in insgesamt fünf Punkten.
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