Faustschläge bei Verkehrskontrolle: Polizist freigesprochen

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Ein 23-jähriger Autofahrer soll verletzt worden sein. Richterin hatte Zweifel.

Ein Wiener Polizist im am Freitag im Straflandesgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, im Zuge einer Verkehrskontrolle einem 23-jährigen Autofahrer Faustschläge und Ohrfeigen verpasst und diesen somit verletzt zu haben. "Ich habe nach dem durchgeführten Beweisverfahren letztlich Zweifel gehabt", begründete Richterin Andrea Philipp ihre Entscheidung. Dies ist nicht rechtskräftig.

Zu dem Vorfall war es im Juni vergangenen Jahres gekommen. Weil eine Biene ins Auto gelangt war und sich seine Verlobte am Beifahrersitz vor dem Insekt fürchtete, öffnete der 23-Jährige kurz die Fahrertür. Darauf wurde eine Funkstreifen-Besatzung aufmerksam. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf, brachten den Pkw zum Stoppen und unterzogen den Lenker einer Kontrolle.

"Habt ihr nichts Besseres zu tun?"

Dieser soll die Uniformierten mit den Worten "Habt ihr nichts Besseres zu tun?" begrüßt, seinen Angaben zufolge diesen aber zugleich die Fahrzeugpapiere überreicht haben. Ein Beamter habe ihn darauf "Arschloch" genannt, ihm die Sonnenbrille vom Gesicht gerissen und diese dabei zerstört. Dann sei er zu Boden gedrückt, von dem betreffenden Beamten mit Fäusten bearbeitet und schließlich festgenommen worden, lautete die Darstellung des 23-Jährigen.

Faustschläge bei Verkehrskontrolle: Polizist freigesprochen
ABD0040_20150122 - WIEN - ÖSTERREICH: THEMENBILD - Ein leerer Gerichtssaal am Wiener Straflandesgericht am Donnerstag, 22. Jänner 2015. Richter und Staatsanwälte protestieren gegen die Neuregelung zu den Beamtengehältern. Österreichweit wird ein Großteil der Gerichtsverhandlungen entfallen. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER
Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt im vergangenen Juli demgegenüber erklärt, der Autofahrer habe sich - offenbar um seiner Verlobten zu imponieren - bei der Amtshandlung von Anfang an aggressiv verhalten. Er habe seinen "Körper komplett verspannt und seine Fäuste geballt" und sei auf ihn losgegangen. Daraufhin hätte er ihn mit der flachen Hand zurückgedrängt. Weil sich der junge Mann nicht beruhigen habe lassen, "wurde die Festnahme ausgeführt", sagte der Angeklagte.

Der Autolenker wurde mittels Armstreckhebel zu Boden gebracht, wogegen er sich laut Aussage des Polizisten massiv zur Wehr setzte. Infolgedessen sei es zu den Verletzungen - Schürfwunden, Prellungen und Schwellungen gekommen -, gab der Angeklagte an, wobei zwei an der Amtshandlung beteiligte Kollegen - darunter ein junger Polizeischüler - diese Schilderung bestätigten.

Für Staatsanwalt Markus Zellinger waren die Beamten nicht überzeugend. "Die Version von Ihnen und Ihrem Kollegen ist nicht plausibel", meinte er in seinem Schlussplädoyer. Er verwies darauf, dass ein schmächtiger Autofahrer einem ihm körperlich deutlich überlegenen Polizisten gegenüber gestanden sei, neben dem sich zusätzlich zwei weitere Beamte befunden hätten. "Ich glaube nicht, dass er verrückt ist und da auf sie losgeht", sagte Zellinger.

Ob der Staatsanwalt den Freispruch bekämpfen wird, ist noch offen. Der Ankläger gab vorerst keine Erklärung ab.

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