Bettler oft zu unrecht schikaniert?
200 Euro Strafe wegen aufdringlicher Bettelei – solche Anzeigen sind in Wien keine Seltenheit. Im Jahr 2013 gab es 1600 Strafverfügungen gegen Bettler. Dass die Bettler diese Summe in den meisten Fällen nicht bezahlen können, ist klar - eine Ersatzfreiheitsstrafe ist oft die Folge, wie Marion Thuswald von der Bettellobby Wien erzählt. „Laut den Behörden sind die Bettler schon aufdringlich, wenn sie nur auf dem Gehsteig sitzen oder mit einer Blechdose klappern. Strafen in dieser Höhe sind nicht verhältnismäßig“, so Thuswald. Wenn Anrainer die Polizei rufen, weil irgendwo ein Bettler sitzt, der sie stört, beginnt meist der immer gleiche Ablauf. Die Personen werden abgeholt und auf die Wache mitgenommen. „Manchmal müssen sich die Bettler ausziehen, weil angeblich ein Verdacht auf Drogen- oder Waffenbesitz besteht“, sagt die Aktivistin weiter.
Zu ungenaue Regelungen
Dass aber meist nicht die Polizei an den Problemen Schuld hat, gibt Thuswald zu. „Die Regelungen sind zu ungenau. Es ist nicht festgeschrieben, was es bedeutet aufdringlich zu betteln. Und die Polizei muss eben einschreiten, wenn sich Anrainer beschweren.“
Mit einem monatlichen Rechtshilfetreff geht die Bettellobby jetzt gegen die oftmals ungerechtfertigten Strafverfügungen vor. „Wir haben einen Anwalt im Team und erheben Einspruch. In vielen Fällen sind wir damit auch erfolgreich. Das zeigt, wie oft die Anzeigen ungerechtfertigt sind.“ Handlungsbedarf sieht die Bettellobby vor allem bei der Politik.
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