Aslan G.: Wiener OLG hebt Auslieferungsbeschluss auf
Sechsfachmörder sollte an Russland ausgeliefert werden. OLG gab Beschwerde von Verteidiger Folge.
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat den Beschluss, mit dem das Straflandesgericht Anfang Mai die Auslieferung des angeblichen Sechsfachmörders Aslan G. an Russland für zulässig erklärt hatte, aufgehoben. Der gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingebrachten Beschwerde von Verteidiger Nikolaus Rast leistete das OLG in nicht öffentlicher Sitzung Folge.
Das Rechtsmittel sei "berechtigt", stellt das Obergericht in seiner achtseitigen, der APA vorliegenden Entscheidung fest. Die Auslieferungssache wurde daher von einem Drei-Richter-Senat (Vorsitz: Leo Levnaic-Iwanski) zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.
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