Abrechnungs-Chaos bei Parkstrafen

Abrechnungs-Chaos bei Parkstrafen
Tausende erhalten Anonymverfügungen, obwohl sie ihre Strafe via Telebanking bezahlt haben.

Nachrichtensperre im Rathaus. Trotz mehrerer Versuche verweigerte Freitag das Büro von Vizebürgermeisterin Renate Brauner (zuständig für das Rechnungsamt) dem KURIER jeden Kontakt mit dem Rechnungsressort der Stadt (MA 6). Grund der Anfrage ist ein heilloses Abrechnungs-Chaos bei Organmandaten für Kurzpark-Sünder. Mehrere Tausend Autofahrer sollen betroffen sein.

IBAN-Umstellung

Denn seit der IBAN-Umstellung im vergangenen Februar kommt es beim Einzahlen der 36-Euro-Parkstrafe vermehrt zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Die Probleme beziehen sich ausschließlich auf Einzahlungen via Telebanking. Der Magistrat weiß nicht, ob die Parksünder ihre Strafen tatsächlich überwiesen haben. Ärgerliches Ergebnis: Automatisch flattern Anonymverfügungen über 48 Euro in die Postkästen der angeblichen Zahlungsverweigerer.

Jörg Rader, Vize-Chef der zuständigen MA 67 (Parkraumüberwachung) erklärt das Problem: "Auf dem Strafmandat steht ganz oben ein Strichcode mit einer 13-stelligen Nummer. Das ist aber nur eine interne Prüfnummer, die beim Telebanking nicht eingegeben werden darf." Richtig ist hingegen, die sogenannte Zahlungsreferenz – eine zwölfstellige Zahl auf dem roten Teil des Strafmandats beim Telebanking einzugeben (siehe Faksimile, gelb unterlegt).

Abrechnungs-Chaos bei Parkstrafen

Sollte jetzt ein Lenker, der seine Strafe via Internet bezahlt hat, eine Anonymverfügung erhalten, liegt die Beweislast beim Bürger. Rader erklärt: "Ein an die MA 6 oder 67 geschickten Kontoauszug, auf dem die 36-Euro-Abbuchung ersichtlich ist, löst das Problem." Wer das ignoriert und die Anonymverfügung einfach nicht einzahlt, wird nach dem Verwaltungsstrafrecht angezeigt und hat dann im Rahmen des Verfahrens nochmals die Möglichkeit, die bereits erfolgte Zahlung zu belegen.

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