Wer zahlt für Bahnschranken?

Die Frau dürfte von den Schranken eingeschlossen worden sein (Symbolbild).
Das Höchstgericht entscheidet im Streit Bund gegen die Gemeinden.

In vielen Gemeinden Österreichs ist der Ärger groß. Zuletzt erhielten sie nach dem Umbau von unbeschrankten Bahnübergängen Rechnungen in der Höhe von bis zu 1,2 Millionen Euro – mit der lapidaren Auskunft, dass diese bis zu einem Stichtag zu begleichen sind. Mitspracherecht beim Bau hatten die Gemeindechefs nicht, sie bekamen auch keine Kostenaufstellung.

Am Mittwoch ist in dieser Causa erstmals der Verfassungsgerichtshof am Wort. Der Österreichische Gemeindebund hat die bisherige Kostenaufteilung (50:50) zwischen Bund und Gemeinden angefochten.

Für die Kommunen geht es dabei um viel Geld. Denn bis 2029 will Verkehrsministerin Doris Bures, dass die mehr als 5000 ungeregelten Bahnübergänge aus Sicherheitsgründen entweder einen Schranken erhalten oder geschlossen werden. Pro Bahnübergang betragen die Umbaukosten zwischen 100.000 und 450.000 Euro. Um alle Gefahrenstellen in Österreich zu entschärfen, wären bis zu 1,5 Milliarden Euro notwendig, lauten Schätzungen der Gemeinden, das Ministerium spricht hingegen von 250 Millionen Euro.

Kleinere Gemeinden fühlen sich überfordert. Im Burgenland protestierten zuletzt die Bürgermeister. Auch in der Steiermark gingen zuletzt die Wogen hoch. Lieboch etwa soll 1,2 Millionen Euro aufbringen.

Am Prüfstand steht jetzt die Eisenbahnkreuzungsverordnung, mit der die Kommunen zur Kostenbeteiligung verpflichtet wurden. „Schließlich geht es vor Ort um mehr Sicherheit“, argumentiert man im Verkehrsministerium. Das Höchstgericht hat nun darüber zu entscheiden, ob es bei der Aufteilung zur Nachverhandlung kommen muss.

Jährlich sterben etwa 20 Menschen an Bahnübergängen. Ein großer Teil sind allerdings Selbstmörder. Die Zahl der Verkehrsunfälle geht überdies zurück, 2012 wurde mit 140 Crashs sogar der bisher niedrigste Wert erreicht.

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