Was Anwälte beim Telefonieren kassieren dürfen

Was Anwälte beim Telefonieren kassieren dürfen
Honorarstreit: Oberster Gerichtshof segnet saftige Rechnung eines Juristen über 9526 Euro ab, obwohl der gar nicht aktiv wurde.

Vorsicht bei Telefonaten mit Rechtsanwälten. Die können sich mit bis zu 577,40 Euro netto pro angefangener halber Stunde zu Buche schlagen, sobald man den Juristen auch nur ganz oberflächlich in die Materie einweiht. Am anderen Ende der Leitung wird dann nämlich bereits die sogenannte Bemessungsgrundlage der Rechtssache berechnet: Scheidung mit Aufteilung eines größeren Vermögens? Betriebsanlagengenehmigung eines Restaurants? Und danach richtet sich die Höhe des Beratungshonorars. Es ist mit einem Stundenlohn von maximal 1154,80 Euro netto begrenzt.

Wird das Honorar erst nach Erteilung einer Vollmacht fällig?

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt einen Rechtsstreit um ein Anwaltshonorar beendet und festgeschrieben, dass auch telefonische Auskünfte ohne Erteilung einer Vollmacht zur Vertretung schon einen Honoraranspruch auslösen können. Der Ratsuchende erteilt nämlich mündlich den Auftrag zur Beratung und unterwirft sich damit dem Rechtsanwaltstarifgesetz (in das er vorher möglichst Einsicht genommen haben sollte).

Wodurch wurde das OGH-Urteil ausgelöst.

Ausgelöst hat es eine Wienerin, die sich von einem Anwalt über den Tisch gezogen fühlt. Die Frau wollte einen arbeitsrechtlichen Schadenersatz in Höhe von 250.000 Euro einklagen und erkundigte sich bei dem Anwalt über ihre Chancen. Es wurden mehrstündige Gespräche geführt. Am Ende erteilte die Frau keinen Auftrag, der Jurist führte keinen Briefverkehr, erstellte keinen Schriftsatz – aber schickte der Wienerin eine Honorarnote über 9526,56 Euro. Aufgeschlüsselt in vier Zeilen: Telefonat lang (50 min.), Konferenz lang (220 min.), Konferenz lang (150 min.), Telefonat kurz (zehn min.). Allein dieses letzte (Verabschiedungs-)Telefonat verrechnete der Anwalt mit 231 Euro.

Kann man sich eine Pauschale ausmachen? Die Nicht-Mandantin sagt, man habe beim ersten Telefonat 300 Euro Pauschale pro Stunde vereinbart. Die hochgerechnet 2000 Euro war sie bereit, zu zahlen. Für den Rest ließ sie es auf eine Klage ankommen. Das wurde zum Bumerang. Der Anwalt bestritt, eine Pauschale ausgemacht zu haben. Das Gericht glaubt in solchen Fällen – wie auch hier – eher dem Anwalt. Mangels einer Vereinbarung darf der Anwalt nach dem Tarif abrechnen.

Wird das Honorar mit Pauschale billiger?

Der Oberste Gerichtshof merkte noch an, dass sich der Anwalt in der Kanzlei mit seinem Mitarbeiter neuneinhalb Stunden beraten und sich bloß eine Stunde Mittagspause gegönnt habe. Wäre mit der Frau zuvor ein pauschaler fixer Stundensatz vereinbart worden, wie sie behauptet, hätte er diesen „internen Rechercheaufwand“ noch extra verlangen können. In dem Fall wäre am Ende ein mindestens so hohes, wenn nicht noch höheres Honorar herausgekommen, sagt der OGH. Also ohnehin noch gut weggekommen?

Welche Lehren muss man aus dem Urteil ziehen?

Der Wiener Rechtsanwalt Ulrich Hiob, der die Frau im Honorarstreit vertreten hatte, warnt im Hinblick auf das höchstgerichtliche Urteil: Der Rechtssuchende sollte schon in der ersten Minute des Gesprächs mit einem Anwalt vereinbaren (und sich am besten schriftlich zusichern lassen), dass die erste Beratung kostenlos ist bzw. eine Pauschale vereinbaren. „Manche Kollegen bieten auf ihrer Homepage eine Kostenanfrage an“, sagt Hiob.

„Die Kollegen sind manchmal schlampig, was klare Vereinbarungen betrifft“, sagt der Tiroler Anwalt Harald Vill, der den Arbeitskreis Honorarrecht der Anwaltskammer leitet. Manche Kollegen würden befürchten, Mandanten mit der Aussicht auf die Höhe des Honorars abzuschrecken, meint er.

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