Tod nach Gehirnblutung: Unzuständigkeitsurteil

(Symbolbild)
Ein Pinzgauer soll seine Frau so fest geschlagen haben, dass sie stürzte. Der Fall soll nun vor ein Geschworenengericht.

Der Prozess gegen einen 45-jährigen Pinzgauer, dessen gleichaltrige Lebensgefährtin nach einem Streit und anschließendem Sturz an einer Gehirnblutung starb, hat am Montagnachmittag mit einem "Unzuständigkeitsurteil" geendet. Nach den Ausführungen des Sachverständigen sei nicht auszuschließen, dass der Beschuldigte einen bedingten Tötungsvorsatz hatte, erklärte die vorsitzende Richterin.

Das Gericht will nun prüfen lassen, ob die Tat nicht in Richtung Mord geht. Dann ist aber ein Geschworenengericht für den Fall zuständig. Der Mann stand heute wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht. Das Unzuständigkeitsurteil des Schöffensenates ist noch nicht rechtskräftig. Wenn es bekämpft wird, muss der Oberste Gerichtshof darüber entscheiden.

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