Tierschützer Balluch kann Republik auf Schaden klagen

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OGH-Urteil ermöglicht Balluch, von der Republik Österreich finanziellen Ersatz zu fordern.

Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, einstiger Hauptangeklagter im Wiener Neustädter Prozess, darf die Republik auf Schadenersatz klagen. Laut Standard liegt jetzt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) in der Frage vor. Die Klage war zunächst wegen Verjährung abgewiesen worden. Dagegen hatte der Tierschützer Rechtsmittel eingewendet. Damit geht die Amtshaftungsklage Balluchs zurück in die Erstinstanz.

Balluch fordert 580.716,17 Euro Schadenersatz – Anwaltskosten, die ihm trotz des Freispruchs nicht ersetzt werden. Balluch begründet seine Klage damit, dass hochrangige Beamte entlastendes Material trotz wiederholter Bemühungen der Angeklagten nicht vorgelegt und so den Monsterprozess erst möglich gemacht hatten.

Gegen Balluch und andere Tierschützer waren wegen ihrer Aktivitäten im Jahr 2006 Ermittlungen in der Causa aufgenommen worden, im Mai 2008 kamen zehn Tierschutzaktivisten vorübergehend in U-Haft. Im März 2010 begann die Verhandlung, die für die 13 Angeklagten im Mai 2011 mit Freisprüchen vom Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach Paragraf 278 StGB endete. 2013 hob das OLG fünf Freisprüche in Bezug auf Nötigung, Sachbeschädigung, Tierquälerei und Widerstand gegen die Staatsgewalt auf, im zweiten Rechtsgang wurden die fünf Beschuldigten dann in Einzelverfahren im Vorjahr auch von diesen Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen.

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