20 Jahre Haft wegen Tötung einer 19-Jährigen

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Höchststrafe für den mittlerweile 22-jährigen Angeklagten - Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am fünften Verhandlungstag im Prozess gegen einen mittlerweile 22-jährigen Salzburger, der eine 19-jährige Kellnerin am 8. Oktober 2014 in Saalfelden mit 50 Messerstichen regelrecht hingerichtet haben soll, ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg ein Urteil ergangen. Der geständige Angeklagte bekam wegen Mordes 20 Jahre Haft und damit die Höchststrafe für einen jungen Erwachsenen.

Zur Tatzeit war der Beschuldigte 20 Jahre alt. Deshalb betrug der Strafrahmen nach dem Jugendstrafrecht fünf bis 20 Jahre Haft. Der Angeklagte soll nun in eine Anstalt für geistig abnorme, zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen werden. Das Urteil des Schwurgerichtes unter Vorsitz von Bettina Maxones-Kurkowski ist allerdings nicht rechtskräftig.

Verteidigerin: "Schwer geisteskrank"

Verteidigerin Liane Hirschbrich melde sogleich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Sie bezeichnete den Angeklagten als "schwer geisteskrank" und daher als zurechnungsunfähig. Der Beschuldigte selbst sagte im Prozess, "innere Stimmen" hätten ihm befohlen, ein Opfer zu bringen. Die Kellnerin war seine Freundin, die beiden sollen laut Zeugen eine "On-off-Beziehung" geführt haben.

Die Geschworenen hatte die Frage, ob es sich um einen Mord handelt, einstimmig, also mit 8:0 Stimmen, mit "Ja" beantwortet. Als besonders erschwerend bewertete das Gericht die besondere Heimtücke und Brutalität der Tat. Der Angeklagte habe die ahnungslose junge Frau mit einem Vorwand in seine Wohnung gelockt und dann plötzlich auf sie eingestochen. Als mildernd wurde die bisherige Unbescholtenheit des Mannes und sein Alter von unter 21 Jahren zum Tatzeitpunkt bezeichnet. An die Eltern und den Bruder des Opfers ergingen Privatbeteiligten-Zusprüche von insgesamt 99.000 Euro.

Zurechnungsfähig zum Tatzeitpunkt

Staatsanwältin Karin Sperling war von einem Eifersuchtsmord ausgegangen. Sie berief sich auf das Gerichtsgutachten von Neuro-Psychiater Ernst Griebnitz. Dieser stellte bei dem Beschuldigten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung fest, attestierte ihm aber Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Halluzinatorische Symptome konnte Griebnitz bei dem Salzburger nicht erkennen.

Sperling untermauerte ihre Mord-Anklage auch mit einem Gerichtsgutachten des Kriminalpsychologen Thomas Müller, wonach es sich bei der Tat um einen "Overkill" und um ein persönliches Tötungsdelikt handelt. Die Tat könnte durch Wut, Hass, Zorn oder Aggression ausgelöst worden sein, erklärte Müller.

Im Gegensatz zu Neuro-Psychiater Griebnitz bezeichnete Verteidigerin Hirschbrich den Angeklagten für zurechnungsunfähig. Die Wiener Rechtsanwältin verwies auf ein Privatgutachten des renommierten Psychiaters Reinhard Haller: "Es ist davon auszugehen, dass der Angeklagte die Tat unter Einfluss einer paranoid-halluzinatorischen Psychose, unter einer schweren Geisteskrankheit, verübt hat", erklärte die Rechtsanwältin. Der Prozess war am 31. August unter hohen Sicherheitsvorkehrungen gestartet worden.

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