Klagen abgewiesen: Mutter bekam Kind nach Sterilisation

Klagen abgewiesen: Mutter bekam Kind nach Sterilisation
Kein Unterhalt oder Schmerzensgeld von Grazer Ärzten oder Krankenhaus.

Die fünffache Mutter, die trotz Sterilisation schwanger geworden ist, bekommt von den verantwortlichen Medizinern bzw. dem Spital keine Unterhaltszahlungen oder Schmerzensgeld. Über den Unterhalt war schon vor Monaten entschieden worden (der Kurier hat berichtet), jetzt folgte die Ablehnung des Schmerzensgeldes, berichtete die Kronenzeitung.

Die 41-Jährige bekam im September 2009 in Graz ein gesundes fünftes Kind, obwohl sie sich nach der vierten Geburt 2008 sterilisieren hatte lassen. Die Mutter klagte die Ärzte und das Krankenhaus, weil sie nach ihren Angaben nicht über das Restrisiko für eine Schwangerschaft aufgeklärt worden war.

Die Forderung nach Unterhalt war schon vor Monaten vom OGH endgültig abgewiesen worden, in einem Prozess am Grazer Zivilgericht versuchte die Frau, Schmerzensgeld zu bekommen. Doch der OGH wies auch dieses Ansinnen in letzter Instanz ab, da die Geburt eines gesunden Kindes keinen einklagbaren Schaden da stelle, so die Begründung.

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