Heinz Fischer als Präsident "Gnadenlos"

2015 ließ Fischer auf Vorschlag des Justizministers nur 49 Strafgefangene frei.
Offene Gefängnistore nur noch für 49 Häftlinge im Jahr. Unter Klestil waren es an die 1000.

Weihnachtsbegnadigungen waren noch vor 30 Jahren ein großes Thema: Unter Bundespräsident Rudolf Kirchschläger (SPÖ) öffneten sich ein paar Tage vor dem Heiligen Abend alljährlich für über 1000 Strafhäftlinge die Gefängnistore, und während des Jahres kamen noch einige dazu. Auch unter Thomas Klestil (ÖVP) waren es alles zusammen genommen an die 1000.

Als Heinz Fischer (SPÖ) das Amt 2004 übernahm, durchbrach er 2005 noch einmal die 1000er-Grenze mit 1133 Begnadigungen für Strafgefangene. Ab diesem Jahr reduzierten sich die gnadenweisen Entlassungen aus der Haft schrittweise auf eine Handvoll: 2011 und 2012 waren es noch 249 bzw. 215, 2013 und 2014 nur noch 78 bzw. 57 und im Vorjahr gar nur mehr 49 (davon 19 zu Weihnachten), wie aus der Beantwortung einer parlamentarischen FPÖ-Anfrage durch den Justizminister hervorgeht.

Wobei das weniger mit der harten Hand zu tun hat, die Heinz Fischer möglicherweise hat. "Der Herr Bundespräsident richtet sich nach den Vorschlägen aus dem Justizministerium", sagt dessen Sprecher Bruno Aigner zum KURIER. Und dort bleibt für Begnadigungen nicht mehr so viel Raum wie noch vor einigen Jahren.

Seit 2008 ist die vorzeitige bedingte Entlassung aus der Strafhaft – die theoretisch schon nach der Halbstrafe möglich ist – nach zwei Drittel der verbüßten Strafe die Regel. Nur bei wohl begründeter Befürchtung, der Strafhäftling werde die frühere Entlassung zu neuen Delikten nutzen, darf sie verweigert werden. Reststrafen von einem Jahr werden inzwischen vielfach mit Fußfessel im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßt. Ausländer, die in Österreich verurteilt werden, sitzen ihre Strafe häufig in der Heimat ab. Und Ersatzfreiheitsstrafen werden mit gemeinnützigen Leistungen abgedient.

Keine Sexualstraftäter

Es gibt also gar nicht mehr so viele Gelegenheiten zur Begnadigung, zumal sie bei Sexual- und Suchtgiftdelikten sowie absichtlicher schwerer Körperverletzung, Kindesmisshandlung oder tödlichen Verkehrsunfällen mit Fahrerflucht ausgeschlossen ist. Im Maßnahmenvollzug befindliche oder aus der Haft schon einmal geflüchtete Personen kommen generell für Gnadenakte nicht in Frage.

Außerdem darf das verhängte Urteil nicht fünf Jahre übersteigen und der Strafrest, der zur Begnadigung ansteht, höchstens 18 Monate (bei Ersttätern, ansonsten ein Jahr) betragen.

Bundespräsident Fischer hat 2015 vor allem Diebe, kleine Betrüger und wegen Sachbeschädigung Verurteilte begnadigt. Wobei ihnen zwischen 16 Tagen und zehn Monaten Freiheitsentzug erspart blieben. Die Strafhaft eines Betrügers, der bereits zweieinhalb Jahre abgesessen hatte, wurde um zwei Monate und 27 Tage abgekürzt. Die kürzeste Zeit, die einem Verurteilten gnadenhalber geschenkt wurde, waren 13 Tage; er war bis dahin acht Wochen in Strafhaft gesessen, weil er den Unterhalt nicht geleistet hatte.

Gnade gab es für Österreicher genau so wie für Rumänen, Türken, Slowaken, Ungarn, Serben, Polen und Algerier. Gleichzeitig mit dem Rückgang der gnadenweisen Entlassungen aus dem Gefängnis nahmen unter Bundespräsident Heinz Fischer in den vergangenen Jahren die von ihm verordneten Auskunftsbeschränkungen (70 bis 150 pro Jahr) zu: Das bedeutet, dass bestimmte Vorstrafen nicht im Leumundszeugnis aufscheinen, um die Jobsuche nicht zu erschweren. Außerdem werden mittels Gnadenakt durch den Bundespräsidenten Vorstrafen auch gänzlich getilgt, Strafen für Verurteilte auf freiem Fuß abgeändert oder unbedingte Geldstrafen in bedingte umgewandelt.

Die an Bedeutung verlorene Weihnachtsamnestie 2016 wird von den Herren Alexander Van der Bellen oder Norbert Hofer durchgeführt.

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