Gericht heizt Kraftwerk an

Das Kraftwerk Graz-Puntigam existiert derzeit nur als Plan.
Beteiligungsmodell für geplante Staustufe in Graz-Puntigam möglich.

Die kühlen Temperaturen mahnen deutlich: Die Heizsaison beginnt bald. Eine einstweilige Verfügung eines Bezirksgerichtes heizt aber die Debatte um Kraftwerke im Raum Graz neu an: Sie verpflichtet die Verbundgesellschaft, eines der beiden stillgelegten Fernwärme-Werke in Werndorf oder Mellach wieder betriebsfertig zu machen. Und das ab Montag.

Welches der Werke es sein soll, überließ der Richter dem Verbund. "Wir haben die Verfügung noch nicht", bedauert aber Verbund-Sprecherin Ingun Metelko, deshalb könne sie dazu nichts sagen. Nur soviel: Das Ölkraftwerk Werndorf sei "in Schließung", während das Gaswerk Mellach "gerade eingemottet wird. Aber so etwas dauert zehn bis achtzehn Monate." Übersetzt könnte das bedeuten, dass das Gaswerk länger betriebsbereit bleibt als vom Konzern geplant: Erst im Mai beschloss der Verbund, die neue Anlage aus Kostengründen zu schließen.

100.000 Abnehmer

Die Energie Steiermark (ESTAG) berief dagegen und fuhr einen Etappensieg ein. Sprecher Urs Harnik bestätigt einen Bericht der Kleinen Zeitung. Dabei ginge es aber nicht um Kapazitäten, sondern um eine Absicherung: Der Verbund beliefert Graz bis 2020 mit Fernwärme, derzeit sei allerdings nur das Steinkohlewerk in Mellach in Betrieb. Doch die Versorgung der rund 100.000 Kunden müsse auch im Störfall sichergestellt werden. Gegen die Verfügung des Gerichts kann der Verbund berufen, aufschiebende Wirkung hat das aber keine.

In sechs Jahren übernimmt dann ESTAG die Versorgung. Wie, werde derzeit von einer Arbeitsgruppe geprüft, betont Harnik. Möglich sei ein Ausbau des bestehenden Werks in der Grazer Puchstraße, aber auch Kooperationen mit Firmen. Aber auch ein anderes Kraftwerk könnte wichtig werden: Die Staustufe Graz-Puntigam würde zwar Strom erzeugen, doch sie biete auch andere Möglichkeiten. "Es ist nicht auszuschließen, dass das in den Überlegungen eine Rolle spielt."

Doch noch ist das Wasserkraftwerk nicht einmal in Bau. Obwohl mittlerweile sämtliche Bescheide bis hinauf zum Verwaltungsgerichtshof rechtskräftig sind, zögert die ESTAG noch. "Es ist nach wie vor ein Kernprojekt, die Wirtschaftlichkeit muss aber geprüft werden", begründet Harnik. Überlegt würden aber Bürger- und Firmenbeteiligungsmodelle, wie man sie aus Windkraft oder Solarenergie kenne.

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