Bedingte Haft für IS-Kämpfer-Braut

Strenge Regeln im Grazer Straflandesgericht: Im Gebäude durfte nicht fotografiert oder gefilmt werden.
20-Jährige wollte die Terrormiliz in Syrien "im Haushalt" unterstützen. Urteil nicht rechtskräftig.

Knielanger enger Rock, Stiefeletten, die langen Haare zum Pferdeschwanz gebunden: 15 Minuten vor Prozessbeginn erscheint die junge Angeklagte, wegen der im Grazer Straflandesgericht Freitag Ausnahmezustand herrscht. Im gesamten Gerichtsgebäude darf nicht fotografiert oder gefilmt werden aus Sicherheitsgründen, wie es heißt.

Die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung wird der 20-Jährigen vorgeworfen. 2014 soll sie versucht haben, mit ihrem Partner nach Syrien zu gelangen und zu heiraten: Während er im Dschihad für den IS kämpfen wollte, habe sie die Terrormiliz durch "Gründung einer Familie, Führung des Haushaltes und Betreuung ihres Mannes" fördern wollen.

Das Paar lernte sich über das Internet kennen: Er, gebürtiger Deutscher, der zum Islam konvertierte. Sie, Kind zweier Tschetschenen, die vor 16 Jahren vor dem Krieg in der Heimat flohen und sich in Graz eine neue Existenz aufbauten.

Paar zurückgeschickt

Im März 2014 sollen die beiden von Istanbul aus in Richtung türkischer Grenze gefahren sein. Ein Taxi sollte sie dann nach Syrien bringen. Doch dort kam das Pärchen nie an, die türkische Polizei griff es auf und schickte die beiden in ihre jeweiligen Heimatländer zurück.

Freitag steht die junge Frau also in Graz vor Gericht. Doch was sie zu sagen hat, darf niemand außer den Richtern Christoph Lichtenberg und Raimund Frei sowie Staatsanwalt Johannes Winklhofer, dem Verteidiger und den Schöffen hören: Weil die Angeklagte "eine junge Erwachsene" sei, wurde die Öffentlichkeit noch vor der Verlesung der Anklageschrift ausgeschlossen. Nur das nicht rechtskräftige Urteil musste wieder öffentlich sein: Zwölf Monate bedingte Haft; bis zu zehn Jahren Gefängnis wären bei dem Delikt möglich.

Andere Gerichte, andere Zugänge: Vor zwei Wochen waren im Linzer Straflandesgericht beim Prozess gegen einen erst 18-jährigen Burschen, der sich dem IS als Kämpfer anschließen wollte, Zuhörer erlaubt. Foto- oder Filmverbot bestand nicht.

Zwei Prozesse in Wien

Wiener Richter sind bei den Sicherheitsvorkehrungen aber auf ähnlicher Wellenlänge wie ihre Grazer Kollegen: Bei zwei Dschihadisten-Prozessen darf in den Verhandlungssälen nicht fotografiert werden. Dienstag muss sich ein gebürtiger Türke vorm Straflandesgericht Wien verantworten, weil er zehn IS-Sympathisanten die Reise nach Syrien organisiert haben soll. Donnerstag stehen drei Mitglieder dieser Gruppe vor Gericht eine Familie: Ein 20-jähriger Tschetschene, seine schwangere Frau, 21, und seine Mutter, 39.

Kommentare