Baby misshandelt, Justiz fand keinen Schuldigen

Baby misshandelt, Justiz fand keinen Schuldigen
Anklagebehörde akzeptiert Freispruch des Vaters

38 Knochenbrüche und Hirnblutungen – ein zwei Monate altes Baby wurde schwerstens misshandelt, wie mehrere Gutachter vor dem Gericht in Klagenfurt aussagten. Letztendlich wird aber niemand für die schweren Verletzungen zur Rechenschaft gezogen werden, denn der angeklagte Vater wurde im Zweifel freigesprochen.

Das Baby wurde um den Jahreswechsel 2013/2014 mehrfach schwer misshandelt und erlitt Knochenbrüche und Hirnblutungen. Diese wurden wochenlang nicht bemerkt, obwohl das Kleinkind bei diversen Ärzten war. Gegen die Mutter wurden die Ermittlungen eingestellt, weil die Verdachtsmomente gegen sie laut Staatsanwaltschaft nicht ausreichten.

Angeklagt wurde vielmehr der Vater. Vor rund zwei Monaten erfolgte jedoch der Freispruch des 28-Jährigen – weil Zweifel bestünden, hieß es. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt strebte ursprünglich einen neuen Prozess an, zog nun allerdings ihre angekündigte Nichtigkeitsbeschwerde zurück. Dies deshalb, weil sie im Urteil der Richterin rechtlich keinen Fehler gefunden hätte, bestätigte Staatsanwalt Markus Kitz.

Nun muss ein Familienrichter entscheiden, ob der Vater der heute zwei Jahre alten Tochter wieder das beantragte Besuchsrecht erhält. Das Kind wird unter den Dauerfolgen der Misshandlungen zu leiden haben, mit Langzeitschäden des Gehirns ist zu rechnen.

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