"Antijüdische Propaganda": Rapper in Graz verurteilt
150.000 Klicks auf YouTube hätten die drei Videos bereits, schildert Staatsanwalt Johannes Winklhofer und macht den großen Hörerkreis dadurch deutlich. „Sie haben Leute mit Videos auch auf ihre Facebook-Seite gelockt und dort massive antijüdische Verhetzung betrieben.“
Immer wieder im Verfahren wird Winklhofer auf die Gefährlichkeit verweisen, die hinter den holprigen Reimen von „Keep it Gangsta“, „Cash“ und „An alle Brüder“ stecken würden: Die ersten beiden verherrlichten den Drogenhandel, das letzte mache Juden verächtlich.
Die Videos von „Yasser & Ozman“ sind nach wie vor im Internet abrufbar. Getextet, gesungen und produziert von zwei wegen Drogendelikten vorbestraften Grazern mit ägyptischem und türkischem Familienhintergrund. Da wird über den Dschihad gesungen, in dem man sterben wolle, über Geld, das man mit Drogenhandel verdiene und über die Welt, die von Zionisten regiert werde. Auf Facebook geht es noch tiefer: Juden seien eine „gottlose Rasse“ und „Ich hasse Israel“.
Winklhofer klagt Verhetzung und Gutheißung von strafbaren sowie terroristischen Handlungen an. „Das ist ein islamistisch fundierter Judenhass, das sind antisemitische Hetzer.“
Auf Fragen wollen die Angeklagten nicht antworten, nur Schlussworte sprechen sie. „Ich bin kein Antisemit“, behauptet der 23-Jährige. „Vor Allah sind wir alle Semiten. Wie kann ich da Antisemit sein?“ Sein Freund entschuldigt sich, falls jemand die Texte missverstanden habe. „Aber nicht für die Aussage. Aber ich bin auf keinen Fall ein Judenfeind.“
„Selbstgeißelung“
Ankläger und Verteidiger liefern sich Wortgefechte. „Die Anklage hat was von Kollektivschuld-behafteter Selbstgeißelung an sich, der wir Österreicher zuweilen unterliegen“, kommentiert Anwalt Gerald Ruhri. Wie Kollege Klaus Kocher pocht er auf Freiheit der Meinungsäußerung und Kunst. „Darf man ungestraft sagen, ich hasse Israel? Was hätten Sie getan, wenn er gepostet hätte: Ich hasse Norwegen?“
Richterin Elisabeth Juschitz folgt jedoch der Anklage: Elf Monate bedingte Haft sowie 1220 Euro Geldstrafe für den 23-Jährigen, sechs Monate bedingt und 900 Euro Geldstrafe für den 25-Jährigen, nicht rechtskräftig.
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