Polizist angeklagt: Prügelvorwürfe und unterdrückte Beweismittel

A. erlitt Rissquetschwunden, Prellungen und eine Gehirnerschütterung.
Ein 46-jähriger LKA-Beamter muss sich als Folge einer Amtshandlung vor Gericht verantworten.

Es kommt nicht oft vor, dass sich Polizisten nach einer Amtshandlung auf der Anklagebank wiederfinden. Nicht selten wird der Justiz sogar unterstellt, sie würde gegen Exekutivbeamte mit besonderer Milde vorgehen. Ein Vorwurf, den sich die Staatsanwaltschaft Steyr im Fall des am 25. Juni 2014 bei einem Polizeieinsatz in Asten verletzten Präsenzdieners Marco A. nicht nachsagen lassen braucht: Ein 46-jähriger Beamter des LKA Oberösterreich, der an der Amtshandlung auf der B1 maßgeblich beteiligt gewesen sein soll, wird sich in Steyr vor Gericht verantworten müssen.

"Gegen den Beschuldigten ist Strafantrag wegen des Verdachts der Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung und wegen Beweismittelunterdrückung eingebracht worden", betont Andreas Pechatschek, Sprecher der Staatsanwaltschaft Steyr. Das bestätigt auch Alexander Wojakow, Behördensprecher des Landesgerichts Steyr. "Es steht auch bereits ein Prozesstermin fest – der Fall soll am 8. April vor einem Einzelrichter verhandelt werden."

Gleichzeitig mit dem Polizisten wird sich aber auch Marco A. vor Gericht verantworten müssen. "Er ist wegen Verdachts der versuchten Körperverletzung, Sachbeschädigung und wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt", erklärt Staatsanwalt Pechatschek.

Zur Vorgeschichte: Wie berichtet, werfen Zeugen dem Polizisten vor, den damals stark betrunkenen Fußgänger auf offener Straße angehalten und verprügelt zu haben. Aus einem Zivilfahrzeug sei ein durchtrainierter Mann gesprungen und habe den 19-Jährigen niedergeschlagen. Als der Zeuge Elias S. Auto und Kennzeichen fotografierte, soll der tätowierte "Rambo" verlangt haben, die Bilder sofort zu löschen: "Erst da hat er sich als Zivilpolizist zu erkennen gegeben."

Gelöschtes Video

Der Beamte soll Marco A. zu Boden gerissen und mit dem Fuß gegen seinen Kopf getreten haben. Als der Polizist angeblich sah, dass S. ihn dabei mit dem Handy filmte, soll er es – unter Androhung ihn festzunehmen – konfisziert und das Video gelöscht haben. A. wurde im Spital behandelt. Er erlitt Rissquetschwunden, Prellungen und eine Gehirnerschütterung. Nach dem Vorfall musste er wochenlang psychologisch betreut werden.

Der Polizist bestreitet die Vorwürfe. A., der mitten auf der Fahrbahn spaziert sei, soll den Außenspiegel seines Funkstreifenwagens beschädigt und auf ihn losgegangen sein. Beim Versuch, den Betrunkenen zu bändigen, sei A. "leicht verletzt" worden. Das Video habe er nicht gelöscht.

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