Der letzte Auschwitz-Wärter ist tot

Ermittlungsverfahren gegen den 91-jährigen Johann Hummel stand kurz vor dem Abschluss.

Der irdischen Gerichtsbarkeit kann der ehemalige KZ-Wächter Johann Hummel nicht mehr zugeführt werden. Wie der KURIER erfuhr, ist der 91-Jährige schon vor einigen Wochen in seiner Heimatgemeinde im Bezirk Eferding (OÖ) gestorben. "Sein Akt ist geschlossen , das gegen ihn laufende Verfahren wurde eingestellt", bestätigt Christian Hubmer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels.

Hummel dürfte der letzte mutmaßliche österreichische NS-Täter gewesen sein, bei dem zumindest theoretisch die Möglichkeit bestand, ihn vor Gericht zu bringen. Durch seinen Tod am 6. Februar wird vermutlich nie mehr zu klären sein, welche individuelle Schuld er als junger Mann bei seinem Einsatz im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau auf sich geladen hat. Wie mehrfach berichtet, versah der aus Ruma (heute Serbien) stammende "Volksdeutsche" zwischen November 1942 und November 1944 Dienst bei einer Wachkompanie des "SS-Totenkopf-Sturmbannes Auschwitz". Er war damit Teil des Stammpersonals von Birkenau. Während seiner Dienstzeit wurden Hunderttausende KZ-Insassen ermordet.

Der letzte Auschwitz-Wärter ist tot
Staatsanwalt Dr. Christian Hubmer, Staatsanwaltsanwaltschaft Wels, OÖ

Von der heimischen Justiz blieb Hummel – wie so viele andere NS-Schergen – jahrzehntelang unbehelligt. Obwohl er 1978 im Zusammenhang mit dem letzten Frankfurter Auschwitz-Prozess im Auftrag des hessischen Landeskriminalamts als Zeuge einvernommen wurde, interessierte sich in Österreich niemand für ihn. "Ich habe immer Dienst in der großen Postenkette des Lagers Birkenau versehen", erklärte er in einer Niederschrift. Er behauptete damals, zu keiner Zeit innerhalb des KZ im Einsatz gestanden zu sein: "Auch nicht in einem der vielen Nebenlager." Im November 1944 sei er schließlich von Birkenau ins Nebenlager Ohrdruf des KZ Buchenwald versetzt worden.

Minister-Weisung

Erst als engagierte Privatpersonen im Februar 2012 Hummel wegen des Verdachts der Beihilfe zum Massenmord anzeigten, wurden strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen "2012 konnte er von uns noch befragt werden", erklärt Staatsanwalt Hubmer. Kurz darauf habe sich der Gesundheitszustand des alten Mannes aber stark verschlechtert. Im Oktober 2013 kam ein Gerichtssachverständiger aus Graz zu dem Schluss, dass Hummel nicht mehr prozess- und vernehmungsfähig sei. Auf Weisung der damaligen Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) wurden die Ermittlungen aber fortgesetzt.

"Bis zu seinem Tod ist noch viel passiert", betont Hubmer. Es gab etliche Rechtshilfeersuchen; vor allem an Behörden in Deutschland und auch eines an die USA. In Philadelphia sollte ein Mann befragt werden, der in der gleichen Kompanie wie Hummel Dienst versehen hatte. "Es ist auch eine umfassende historische Expertise zu dem Fall erstellt worden", sagt Hubmer.

Laut Ministerium habe es sich um das am weitesten fortgeschrittene Justizverfahren gegen einen mutmaßlichen Nazi-Verbrecher seit dem Wiener "Euthanasie-Arzt" Heinrich Gross gehandelt. Dessen Verhandlung musste im März 2000 nach nur 30 Minuten beendet werden, weil bei ihm "vaskuläre Demenz" diagnostiziert worden war. Hubmer: "Die Ermittlungen im Fall Hummel standen kurz vor dem Abschluss und hätten nur noch wenige Wochen gedauert."

Der dreibändige Akt umfasst 108 Ordnungszahlen und ist rund 30 cm dick. Nach einer zehnjährigen Sperrfrist kann er für wissenschaftliche Zwecke eingesehen werden.

Seit Johann Hummels Tod sind keine staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen Nazi-Verbrecher mehr anhängig. Vor rund fünf Jahren wurde im Justizministerium die Arbeitsgruppe zur Ausforschung mutmaßlicher NS-Täter eingesetzt. Zwei Ministeriums-Beamte und zwei Historiker der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz durchforsten historische Unterlagen nach NS-Tätern, die eventuell noch leben. „Wir suchen nach Ermittlungsansätzen, die bei früheren Verfahren übersehen worden sind“, erklärt Winfried Garscha, Leiter der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz im Dokumentationsarchiv (DöW). Berge von Akten würden gesichtet, zu einer Anklageerhebung kam es bisher nicht. „Es ist frustrierend, die Taten sind entweder verjährt oder die Verdächtigen tot. Hätte man bereits vor 15 Jahren das mit Nachdruck betrieben, wäre die Erfolgschance klar besser gewesen.“

Seit 1956 sind 49 mutmaßliche NS-Täter von österreichischen Gerichten angeklagt worden. Von diesen wurden 20 rechtskräftig schuldig und 23 freigesprochen. In sechs Fällen wurde das Verfahren ohne Urteil eingestellt.

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