Wieder Freisprüche im Tierschützer-Prozess

Freigesprochen: Tierschützerin Sabine Koch
Weitere Aktivisten auch im zweiten Rechtsgang freigesprochen – nur noch einer muss bangen.

Mit Freisprüchen endete auch Runde zwei der Neuauflage des Tierschützer-Prozesses am Landesgericht Wiener Neustadt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Versuchte schwere Nötigung lautete die Anklage gegen die 35-jährige Sabine Koch und zwei weiteren Aktivisten der Basisgruppe Tierrechte (BAT) – schon im Mai 2011 waren sie freigesprochen worden, das Oberlandesgericht Wien hat diese Entscheidung aber zum Teil aufgehoben.

In angeblichen Attacken auf das Auto einer damaligen Kleider Bauer-Sprecherin bei einer Kundgebung 2008 sah die Staatsanwaltschaft die Nötigung. Für Richter Erich Csarmann war der Tatbestand aber „in keinster Weise“ erfüllt. Koch hatte sich außerdem eine Aktie der Firma Escada besorgt, im Mai 2007 auf der Aktionärsversammlung in München den Ausstieg aus dem Pelzgeschäft verlangt und mit Demonstrationen gedroht. Für Csarmann hätte sie „gar nicht den Einfluss gehabt, einen Schaden herbeizuführen.“ Die Warnung Konsumenten aufzuklären, sei keine Nötigung. Verteidiger Phillip Bischof hofft, dass die Freisprüche halten: „Ich bin in diesem Verfahren aber vorsichtig mit Prognosen geworden.“

13 Aktivisten waren im Tierschützer-Prozess nach dem „Mafia-Paragrafen“ 278a angeklagt und freigesprochen worden. Fünf Urteile hat das OLG gekippt: Gegen Jürgen Faulmann, der in der Vorwoche neuerlich – mittlerweile rechtskräftig – freigesprochen wurde. Gegen die drei BAT-Aktivisten und gegen Felix Hnat. Er muss sich nächsten Dienstag und Mittwoch ebenfalls neuerlich vor Gericht verantworten. Die Anklage wirft ihm neben Sachbeschädigung ebenfalls Nötigung vor. Hnat hatte den Firmen Kleider Bauer und Fürnkranz in E-Mails mit Demonstrationen gedroht, falls sie nicht aus dem Pelzgeschäft aussteigen.

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