NS-Inhalte gepostet: 27-Jähriger verurteilt

NS-Inhalte gepostet: 27-Jähriger verurteilt
Geld- und Bewährungsstrafe für geständigen Angeklagten - Urteil nicht rechtskräftig.

Weil er im Internet unzählige Kommentare mit nationalsozialistischem und fremdenfeindlichem Inhalt gepostet hatte, ist ein 27-Jähriger am Freitag am Landesgericht Korneuburg wegen Wiederbetätigung und Verhetzung zu 7.200 Euro Geld- und einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, somit ist noch keine Rechtskraft gegeben.

Bei einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahren wurden mit 360 a 20 Euro die höchsten Tagsätze - oder 180 Tage Ersatzfreiheitsstrafe - festgesetzt, erläuterte Richterin Anna Wiesflecker. Dazu kommt ein Jahr bedingte Freiheitsstrafe. Der Mann hatte sich vollinhaltlich geständig gezeigt.

Staatsanwalt Friedrich Köhl hatte u.a. von einer Verharmlosung des Holocaust gesprochen und verwies auch auf "einschlägige" Tätowierungen des Beschuldigten wie etwa "88" am Rücken, was in der Szene für HH, also "Heil Hitler" stehe. Die unzähligen Postings vorzulesen erspare er den Geschworenen, so Köhl: "Das ist für normale Menschen eine Zumutung!"

Besitz verbotener Waffen

Bei seiner Einvernahme habe der 27-Jährige seine rechte Weltanschauung nicht bestritten und angegeben, seit seiner Lehrzeit Aversionen gegen Zuwanderer, Juden, Muslime und Schwarzafrikaner zu haben. Weiters angeklagt war der Besitz verbotener, in Tschechien gekaufter Waffen, dessen er ebenfalls schuldig gesprochen wurde.

Das Geständnis sei zwar mildernd, erschwerend wäre aber das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen und Vergehen, verwies der Ankläger auch darauf, dass der 27-Jährige in der gewaltbereiten Szene gut integriert gewesen sei, was zu einer Vorstrafe führte.

Verteidiger Rudolf Mayer bezeichnete die von Köhl angesprochene Schlägerei als falsch verstandene Kameraderie des damaligen Rapid-Fans. Sein Mandant sei einige Zeit arbeitslos gewesen und in seinem Frust ins "rechte Fahrwasser" geraten, meinte der Anwalt. Fehler in der Ausländerpolitik, die nicht zu leugnen seien, würden junge, eher chancenlose Menschen anfällig für rechte Propaganda machen. Dass er diese Gesinnung mittlerweile völlig abgelegt habe, zeige sich auch darin, dass er sich die Tattoos wegnehmen bzw. in hawaiianische Motive umändern habe lassen. "Er ist wirklich geläutert" und habe nun auch eine Arbeit, ersuchte der Anwalt um ein mildes Urteil.

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