Lebensgefährtin in NÖ erstochen: Lebenslange Haft

Der Angeklagte vor Prozessbeginn in Korneuburg
Der 52-Jährige hatte bereits 1997 seine damalige Partnerin in Ungarn ermordet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine lebenslange Freiheitsstrafe haben Geschworene in Korneuburg am Freitag über einen 52-Jährigen verhängt, der Ende Oktober 2015 - wie er eingestand - in einem Abbruchhaus in Himberg seine Lebensgefährtin (46) nach einem Streit aus Eifersucht erstochen hatte. Das Urteil war einstimmig, ist aber nicht rechtskräftig: die Verteidigung kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Der Erschwerungsgrund für die Strafbemessung lag auf der Hand, verwies Richter Manfred Hohenecker auf die einschlägige Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes an seiner damaligen Partnerin 1997 in seiner Heimat Ungarn. Zudem habe sich das im Bett überraschte Opfer nicht wehren können. Der Alkoholkonsum des Beschuldigten wirkte sich nicht mildernd aus, weil er schwerer Alkoholiker sei und regelmäßig getrunken hatte. Und zum Geständnis in der Verhandlung heute meinte Hohenecker: "Reue schaut anders aus." Der Angeklagte habe zur Aufklärung wenig beigetragen, sondern sei aufgrund der objektiven Beweislage überführt worden.

Nach den Ausführungen von Staatsanwältin Gudrun Bischof war der Angeklagte bereits in seiner Heimat wegen Mordes zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er seine damalige Lebensgefährtin erstochen hatte. 2007 wurde er entlassen und lernte das spätere zweite Opfer kennen.

Lebensgefährtin in NÖ erstochen: Lebenslange Haft
ABD0010_20160422 - KORNEUBURG - ÖSTERREICH: Der Angeklagte am Freitag, 22. April 2016, vor Beginn des Prozesses am Landesgericht Korneuburg. Dem 53-Jährigen wird vorgeworfen, seine Lebensgefährtin in einem Abbruchhaus erstochen haben soll. - FOTO: APA/HERBERT PFARRHOFER
Ab 2009 hatte das Paar, das kräftig dem Alkohol zusprach, obdachlos in Österreich gelebt - zunächst in verschiedenen Unterkünften, dann ab 2013 in Himberg. Dort wohnte zeitweise, wenn er nicht gerade in Haft war, auch ein Landsmann (Jahrgang 1981). Diesen trafen die beiden an jenem 30. Oktober 2015 am Bahnhof Speising wieder und willigten ein, ihn erneut aufzunehmen.

In Himberg angekommen, konsumierte das Trio gemeinsam Alkohol, dann verließ der Mann das Abbruchhaus wieder - und das Paar begann zu streiten. Der Angeklagte schlug der 45-Jährigen heftig ins Gesicht, und als sie später bereits im Bett lag, stach er mit einem Küchenmesser mit 20 Zentimeter langer Klinge wuchtig zu. Der für das Opfer völlig überraschende Stich in die Brust durchstieß eine Rippe und eröffnete den Herzbeutel. Die Frau verblutete - sie wäre aber laut Sachverständigengutachten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu retten gewesen, wenn der Mann die Rettung gerufen hätte, betonte die Anklägerin. Stattdessen schleifte der Mann den reglosen Körper durch den Gang und versteckte ihn im Vorraum zur Toilette.

Lebensgefährtin in NÖ erstochen: Lebenslange Haft
ABD0012_20160422 - KORNEUBURG - ÖSTERREICH: Der Angeklagte am Freitag, 22. April 2016, vor Beginn des Prozesses am Landesgericht Korneuburg. Dem 53-Jährigen wird vorgeworfen, seine Lebensgefährtin in einem Abbruchhaus erstochen haben soll. - FOTO: APA/HERBERT PFARRHOFER
Zwei Tage später verließ der Angeklagte das Haus und hielt sich in Wien auf, ehe er am 5. November der Polizei anzeigte, seine Lebensgefährtin tot aufgefunden zu haben. Er gab weiters einen festgestellten Gelddiebstahl vor, verstrickte sich aber bei seiner Einvernahme in Widersprüche und wurde als Tatverdächtiger festgenommen.

Laut Bischof war der Mann zurechnungsfähig. Er habe die Tat bisher abgeschwächt, indem er aussagte, er habe sie nur verletzen wollen aus Zorn, weil sie mit dem Landsmann Geschlechtsverkehr gehabt hatte. Nach den Worten seines Verteidigers war sein Mandant über die Untreue seiner Lebensgefährtin wütend und hatte keine Kontrolle mehr über sich.

"Hoffnung auf ein besseres Leben"

Er sei mit seiner Lebensgefährtin "in der Hoffnung auf ein besseres Leben" 2009 nach Österreich gegangen, erzählte der Angeklagte zu seiner Lebensgeschichte. Nach der Haftentlassung habe er in Ungarn zunächst gearbeitet, dann aber einen Unfall gehabt und "unverschuldet" die Wohnung verlassen müssen.

Richter Manfred Hohenecker arbeitete heraus, dass es dem geschiedenen Gelegenheitsarbeiter wohl aufgrund seines Alkoholkonsums nicht gelungen war, Fuß zu fassen: "Sie haben schon in der Früh Wodka getrunken, waren durchgehend mittelschwer alkoholisiert ... ".

Warum er den jungen Nebenbuhler, auf den er offenbar eifersüchtig war, an jenem Tag in dem Abbruchhaus aufgenommen habe, erklärte der 52-Jährige damit, dass ihm der ebenfalls Unterstandslose, der zuvor zwei Nächte auf der Straße geschlafen hätte, leidgetan habe. Der als Zeuge geladene Mann war laut Hohenecker "nicht greifbar", seine Aussage erschien dem Gericht aufgrund der geständigen Verantwortung des Beschuldigten aber ohnehin nicht notwendig. Auch auf die Befragung des Hausbesitzers, der das Paar in Himberg hatte wohnen lassen, wurde verzichtet.

Zusammenspiel von Wut und Alkohol

Gutachter Werner Brosch beschrieb den 52-Jährigen als alkoholabhängig, psychiatrisch unauffällig, emotional instabil und frustrationsintolerant, mit einer kombinierten, aber nicht gravierenden Persönlichkeitsstörung. Der Sachverständige attestierte dem Beschuldigten - auch im Wissen um die vorangegangene gleich gelagerte Tat - im Zusammenspiel von Wut und Alkohol eine höhere Gefährlichkeitsprognose als durchschnittlich. Vom Berauschungsgrad her sei der Mann, der keine Erinnerungslücken habe, zurechnungsfähig.

Gerichtsmediziner Wolfgang Denk führte aus, dass das - im Bett überraschte - Opfer keine Abwehrverletzungen hatte. Die 46-Jährige (rpt. 46) sei erheblich alkoholisiert gewesen und wies frische Verletzungen im Gesicht auf, die von den im Zuge des Streits erlittenen Schlägen herrührten. Nach der lebensbedrohlichen Stichverletzung verblutete die Frau langsam - sie dürfte noch etwa zehn Minuten gelebt haben.

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