Katze aus Ärger getötet: Haftstrafe
Wegen Diebstahls und Tierquälerei ist ein Angeklagter am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann (Jahrgang 1977) hatte laut Anklage im Februar eine Katze getötet, die ihn genervt hatte.
Katze gewürgt und erstochen
Ein Bekannter hatte den Beschuldigten in der Wohnung seiner auf Kur weilenden Mutter übernachten lassen. Als der am Donnerstag Angeklagte allein in der Wohnung war, soll er die Räume nach Wertgegenständen durchsucht haben, wobei er sich über die Katze der Frau, die immer wieder zu seinem Rucksack lief, derart ärgerte, dass er das Tier mit seinen Händen würgte. Als er dann feststellte, dass die Katze noch lebte, stach er mit einem Messer mehrmals zu. Danach steckte er Bargeld und Gegenstände im Gesamtwert von mehr als 1.400 Euro ein und verschwand.
Einen Freispruch im Zweifel gab es hingegen vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigen Person. Der Mann hatte das weibliche Opfer laut Anklage bei einem Faschingsumzug kennengelernt. Alkohol floss reichlich, und später dann in ihrer Wohnung soll er der Frau einen Joint angeboten und sie, nachdem sie auf dem Sofa eingeschlafen war, intensiv betastet haben. Das wollte zumindest ein dabei gewesener Zeuge beobachtet haben, dessen Angaben allerdings viele Ungereimtheiten enthielten, so Richter Gerald Grafl in seiner Begründung. Auch aus dieser Wohnung ließ der Angeklagte u.a. einen Laptop mitgehen.
Der Beschuldigte gestand die Diebstähle zwar, erschwerend auf die Strafbemessung wirkten sich aber die "massiven" Vorstrafen und der rasche Rückfall aus, so Grafl. Der Mann, seit März in U-Haft, nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit ist die Schöffenentscheidung nicht rechtskräftig.
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