Im Turm-Streit drohen Millionenzahlungen

Im Turm-Streit drohen Millionenzahlungen
Ein Vergleich über 18 Millionen Euro scheiterte. Am Mittwoch wird weiter verhandelt.

In dem jahrelangen Rechtsstreit um die finanziellen Folgen der Süd-Tower-Pleite spitzt sich die Lage zu. Nachdem ein im Juni geschlossener Vergleich über 18 Millionen Euro in letzter Minute von der Gemeinde Vösendorf widerrufen wurde, ging am Donnerstag beim Landesgericht Wiener Neustadt eine "Streitverkündigung" an das Land NÖ ein. Damit wird das Land aufgefordert die Gemeinde im Verfahren als Nebenklägerin/Streithelfer zu unterstützen. Am Mittwoch geht der Prozess weiter. Es drohen Millionenzahlungen.

2007 wollte eine Tochter der Innsbrucker Immobilienfirma Pema an der B17 einen 160 Meter hohen Turm errichten. Sie kauften das Grundstück von der Gemeinde und erhielten noch unter dem Vorgänger von Bürgermeister Friedrich Scharrer (SPÖ) einen Baubescheid, doch dieser wurde später aufgehoben – das Projekt entspreche nicht der Bauordnung. Eine Beschwerde der Gemeinde wies der Verwaltungsgerichtshof zurück.

Seit damals wird vor Gericht gestritten. Denn die Pema hatte die Gemeinde auf rund 22 Millionen Euro an entgangenen Gewinnen geklagt und in 1. Instanz Recht erhalten. Die Gemeinde ging in Berufung, das OLG Wien wies das Verfahren wieder an die 1. Instanz zurück. Belege über die Höhe des entstandenen Schadens sollen gefehlt haben, mittlerweile aber vorgelegt worden sein.

Mitverantwortung

Im Juni einigte sich die Gemeinde schließlich auf einen Vergleich mit der Pema. 18 Mio. Euro sollten gezahlt werden – angeblich unter der Prämisse, dass das Land als Aufsichtsbehörde dem Vergleich zustimmt und einen finanziellen Beitrag zur Erfüllung leistet, heißt es von Insidern. Allerdings dürfte das ausgeblieben sein, denn Vösendorf widerrief kurz vor Ablauf der Frist den Vergleich. Sollte die Pema jedoch Recht erhalten, drohen der Gemeinde weit höhere Zahlungen. Gemunkelt wird von bis zu 30 Mio. Euro. Zudem verkündete die Gemeinde dem Land den Streit, wie Gerichtssprecher Hans Barwitzius bestätigt. Sie dürfte nämlich der Ansicht sein, dass das Land als Aufsichtsbehörde eine Mitverantwortung trägt. Durch diese Streitverkündigung soll das Land bei einem allfälligen Regressprozess keine Einwendungen gegen die Höhe der Schadenersatzforderung geltend machen können. Seitens des Landes erhielt der KURIER keine Stellungnahme. Ortschef Scharrer, der den Prozess von seinem Vorgänger "geerbt" hat, will am Montag eine Erklärung abgeben.

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