Gerichtsvollzieher klingelt bei der Falschen

Owesny musste mittels Melderegisterauszug nachweisen, dass sie nie an der im Abo angegebenen Adresse gewohnt hatte
Wegen eines nicht bezahlten Abos kam der Exekutor. Doch der Vertrieb hatte einen Fehler gemacht.

Den Schreck ihres Lebens bekam Sabine Owesny an einem Freitag um 7.30 Uhr. Der Sohn am Weg in die Schule, das Gartentor offen, drängte sich ein Mann an ihr vorbei in ihr Einfamilienhaus in Hainburg (NÖ). "Gerichtsvollzieher", stellte er sich der perplexen Frau vor. Er müsse 1000 Euro Schulden wegen eines nichtbezahlten Zeitschriften-Abos aus dem Jahr 2000 exekutieren. Jedoch: Owesny ist nicht die Schuldnerin. Sie wurde aufgrund einer Namensgleichheit und des gleichen Geburtsjahres verwechselt.

"Der ist einfach rein, als würde er da wohnen. Ausgewiesen hat er sich nicht." Zudem hätte sich der Mann sehr aggressiv und respektlos verhalten. Erst nach einer Diskussion soll der Exekutor mit dem Grund seines Besuchs herausgerückt sein. Demnach soll eine Sabine Hofbauer – der Mädchenname Owesnys – 2000 beim Zeitschriftenvertrieb Libu-Zet eine Gazette auf eine Wiener Adresse bestellt, aber nicht bezahlt haben. Allein, Owesny hat nie an besagtem Ort gewohnt.

"Als er durchs Wohnzimmer in Richtung meiner zweijährigen Tochter spaziert ist, bin ich narrisch ’worden und hab geschrien, dass ich die Polizei hole", sagt Owesny, die auch Beschwerde gegen den Beamten eingereicht hat. Erst da hätte der Exekutor eingelenkt. Noch am selben Tag organisierte sie sich einen Melderegisterauszug und bewies dem Anwalt von Libu-Zet, dass sie nie an besagter Wiener Adresse gewohnt hatte. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.

Doch Ärger und Schock blieben. "Ich bin mir vorgekommen, wie eine Schwerverbrecherin. Es kann ja nicht sein, dass da so schlampig gearbeitet wird und es keine Schreiben vorher gab." Vor allem, da sie selbst innerhalb einer Stunde herausgefunden habe, dass an der Wiener Adresse überhaupt nie eine Sabine sondern nur ein Christian Hofbauer gemeldet war.

Gläubiger recherchiert

Tatsächlich ist nicht das Gericht, sondern der Gläubiger dafür verantwortlich, die Adresse eines Schuldners zu ermitteln. Und hier lassen sich Verwechslungen nicht ausschließen. "Es muss immer wieder zu solchen Fällen kommen. Aufgrund gleicher Namen, sogar mit gleichem Geburtsdatum oder falscher Angaben", sagt der Vizepräsident des Landesgerichts Korneuburg, Gernot Braitenberg-Zennenberg. Die Angaben des Gläubigers bei dem Zivilverfahren würden nicht überprüft. "Es kann jedem passieren, wenn der Kläger einen Fehler bei der Adresse macht." Der Exekutor sei abhängig von den Angaben, die er mit dem Exekutionstitel erhält. "Wenn die nicht stimmen, stellt sich das erst vor Ort heraus."

Wie oft solche Verwechslungen vorkommen, kann man beim zuständigen OLG Wien nicht sagen. Nicht allzu oft, wird betont. Zudem habe die Justiz, um Fehler zu vermeiden, intern eine Liste von "Doppelgängern" angelegt, erklärt Sprecher Reinhard Hinger. Auch wenn der Fehler beim Gläubiger liege, bedaure die Justiz den Vorfall. Der Gerichtsvollzieher habe aber betont, höflich und korrekt vorgegangen zu sein.

"Es tut uns natürlich leid, dass das so passiert ist", sagt auch Eckhard Tasler, der den Libu-Zet Verlag vertritt. Offenbar sei vor Jahren der Exekutionstitel nicht ordnungsgemäß zugestellt worden. "Hier muss eine unkorrekte Abobestellung erfolgt sein."

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