14-Jähriger in St. Pölten schuldig gesprochen
Ein 14-Jähriger ist heute am Landesgericht St. Pölten wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung und der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat schuldig gesprochen und zu teilbedingter Haft verurteilt worden. Er erhielt zwei Jahre Freiheitsstrafe, davon acht Monate unbedingt.
Der Schüler, der in wenigen Tagen 15 wird, hatte sich laut Verteidiger Rudolf Mayer schuldig bekannt. Das Verfahren wurde mit Rücksicht auf das jugendliche Alter des geständigen Beschuldigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Der Anklagebehörde zufolge lebt der in Istanbul geborene Jugendliche, türkischer Staatsangehöriger, seit acht Jahren in Österreich, wuchs nach der Scheidung seiner Eltern ohne Vater auf und besuchte die Sonderschule. Er sei zunehmend in Auseinandersetzungen mit seiner kaum Deutsch sprechenden Mutter geraten. Obwohl aus einer alevitischen Familie stammend, habe er sich zunehmend als Sunnit begriffen und wurde streng gläubig. Er habe nach Anerkennung gesucht, sagte der Staatsanwalt.
Anschlag auf Westbahnhof geplant
Der Jugendliche kam aber nicht mehr dazu, seine Pläne zu verwirklichen. Seinem Umfeld, vor allem seiner Mutter, sei seine zunehmende Radikalisierung aufgefallen, sagte der Staatsanwalt. Die Frau schickte den Sohn zu seinem Onkel nach Deutschland in der Hoffnung, dieser könnte der Einstellung des 14-Jährigen entgegenwirken - was jedoch nicht der Fall war. Kurz nach seiner Rückkehr nach St. Pölten wurde der Jugendliche im Oktober 2014 - nach einer Anzeige der Schule - vom Landesamt für Verfassungsschutz als Beschuldigter einvernommen und gab seine Vorhaben zu, weshalb U-Haft verfügt wurde. Nach seiner Entlassung gegen strenge Auflagen und Weisungen tauchte er mit einem befreundeten Zwölfjährigen, den er laut Anklage rekrutieren wollte, in Wien unter, wurde aber entdeckt und neuerlich festgenommen.
Keine Reue
Lindenbauer betonte, dass der 14-Jährige weder Reue noch Schuldbewusstsein gezeigt hätte. Daher stellte der Staatsanwalt dem Schüler eine "ungünstige Prognose" aus. Dem widersprach der Verteidiger: seine Prognose sei "vorsichtig optimistisch", meinte Rudolf Mayer. Sein umfassend geständiger Mandant sei inzwischen geläutert und habe in intensiven Gesprächen mit der Bewährungshilfe erkannt, dass er einer Propagandamaschinerie erlegen sei. Bei einem Überzeugungstäter helfe nur, dessen Überzeugung zu ändern. Mayer beleuchtete die Lebensumstände und scheinbare Perspektivenlosigkeit des jungen Migranten, dem nicht nur eine Vaterfigur gefehlt habe, sondern der auch trotz durchschnittlicher Intelligenz in die Sonderschule musste, während seine Freunde die Hauptschule besuchten.
Verpflichtende Psychotherapie
Erschwerend für die Strafbemessung, bei der das jugendliche Alter des Angeklagten berücksichtigt wurde, war das Zusammentreffen zweier Delikte, führte Richter Markus Grünberger zum Urteil des Schöffensenats aus. Mildernd wogen das überwiegende Geständnis und der bis dahin ordentliche Lebenswandel des 14-Jährigen.
Das Gericht sei vor der Frage gestanden, welche Strafe man über einen 14-Jährigen verhängen soll, der den Wiener Westbahnhof sprengen wollte, verwies der Richter auf die Tragweite des Falles - mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren. Man sei dem Ansatz gefolgt, im unteren Bereich zu bleiben, verbunden mit Auflagen während der Probezeit.
Der Richter ermahnte den Burschen, sich die nächsten drei Jahre wohl zu verhalten, eng mit dem Bewährungshelfer zusammenzuarbeiten, eine Psychotherapie zu machen und dies alle drei Monate unaufgefordert nachzuweisen. Sollte einer dieser Parameter nicht eintreffen, dann bleibe es nicht bei den acht Monaten - unter Anrechnung der U-Haft de facto nur mehr drei Monaten Haft. Und, so der Richter weiter: "Sie können sich sicher sein, dass das Landesamt für Verfassungsschutz aufmerksam bleibt."
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