Tödliche Alko-Fahrt: Geldstrafe für 19-Jährigen

(Symbolbild)
Student aus dem Burgenland muss 1.440 Euro zahlen - Sechsmonatige Freiheitsstrafe bedingt nachgesehen.

Ein 19-jähriger Student ist am Mittwochnachmittag u.a. wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen in Eisenstadt zu einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 1.440 Euro und einer bedingten sechsmonatigen Freiheitsstrafe nicht rechtskräftig verurteil worden. Er soll im September zu schnell und alkoholisiert einen tödlichen Verkehrsunfall im Burgenland verursacht haben.

Zusammenstöße

In der Nacht auf den 29. September 2013, einem Sonntag, legte sich der 19-jährige Nordburgenländer nach einer Feier, bei der Bier und Cola-Rum getrunken wurde, in sein Auto Schlafen. Er hatte Kopfschmerzen, die Freunde, bei denen er übernachten wollte, waren laut seinem Verteidiger nicht mehr da.

Nach etwa vier Stunden Schlaf dachte er, er sei fahrtüchtig und der Alkohol abgebaut, der junge Mann machte sich auf den Weg nach Hause. Auf der B10 zwischen Zurndorf und Gattendorf (Bezirk Neusiedl am See) kam es dann zu zwei folgenschweren Zusammenstößen, bei denen ein Mann starb und zwei Frauen sowie der Student selbst zum Teil schwer verletzt wurden.

Angeklagter räumt Fehler ein

"Ja, ich weiß, dass ich diesen Fehler gemacht habe", gestand der Angeklagte am Mittwoch vor Richterin Gabriele Nemeskeri. Kurz bevor er mit dem Wagen einer 29-jährigen Frau aus Ungarn zusammenstieß bzw. sie ihr Lenkrad verriss, habe er geglaubt, auf der rechten Fahrbahnseite ein Wildschwein zu sehen. "Ich könnte nicht sagen, dass ich starke Müdigkeit verspürt habe oder Probleme mit dem Fahren hatte", so der 19-Jährige auf eine entsprechende Frage der Richterin.

Die Zeugin, die mit eher leichteren Blessuren davonkam, meinte in ihrer Einvernahme, dass der junge Mann bereits zuvor immer wieder von rechts nach links gefahren sei. Laut Sachverständigem war der Angeklagte einen Meter über der Fahrbahnmitte, was ihm auch Staatsanwältin Verena Strnad vorwarf. Außerdem war der Student laut Gutachter Josef Plank mit mindestens 120 km/h und somit um 20 km/h schneller als erlaubt unterwegs. Im Blut des Studenten wurden 1,22 Promille Alkohol nachgewiesen.

Nachdem der Angeklagte das Auto der 29-Jährigen touchiert hatte, stieß er anschließend mit dem Wagen des 41-jährigen Lenkers aus Ungarn zusammen. Der Mann wurde aus dem Fahrzeug geschleudert. Für ihn kam jede Hilfe zu spät, er starb noch an der Unfallstelle. Seine Beifahrerin, die am Mittwoch vor Gericht aussagte, sich nur noch daran zu erinnern, "dass ich zu ihm rübergesehen habe und gesehen habe, dass er nicht angegurtet war", wurde schwer verletzt. Sie wurde damals mit dem Rettungshubschrauber in ein Spital geflogen.

Mildes Urteil

Der Verteidiger des jungen Lenkers wies in seinem Schlussplädoyer darauf hin, dass es sich um eine Verkettung von tragischen Umständen handelte. Er bat um ein mildes Urteil: "Wir haben hier ein tadelloses Elternhaus, einen tadellosen Buam." Weiters verwies er auf den Umstand, dass es sich bei dem Angeklagten um einen jungen Erwachsenen handle und er sehr bemüht um die Schadenswiedergutmachung sei - immerhin habe er einen Großteil des Schadens bereits beglichen. Außerdem wies er auf die "enorme Selbstverletzung" seines Mandanten - Einriss des Dickdarms, Quetschung des linken Lungenflügels, Bruch des Vorderfußknochens und Nasenbeinbruch - hin und auf ein freiwilliges Unfallrisikopräventionsprogramm.

Bevor die Richterin ihr Urteil verkündete, ergriff der Angeklagte noch einmal das Wort: "Ich kann nicht mehr sagen, als dass es mir sehr leid tut." Nemeskeri wertete die vom Verteidiger aufgelisteten Fakten als mildernd. Ein "bisserl" mildernd wertete sie auch die Tatsache, dass der beim Unfall getötete 41-jährige Ungar nicht angegurtet war. Der 19-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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