Schüsse im Tennisclub: 20 Monate unbedingt

Schießerei Wimpassing/Leitha
Angeklagter entschuldigte sich bei Opfer, Zeugen und der Ortschaft. Urteil nicht rechtskräftig.

20 Monate unbedingte Freiheitsstrafe lautete das Urteil für Peter W., einen 46-jährigen Burgenländer, der Roland H., einen gleichaltrigen Wiener im Juli 2013 in Wimpassing im Burgenland mit drei Schüssen schwer verletzt haben soll. W. zeigte sich vor Gericht geständig und bedauerte sein Handeln. Er entschuldigte sich beim Opfer, einem Zeugen und der gesamten Ortschaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Ich will mich noch einmal entschuldigen für das Leid, das ich dir angetan habe", sagte der Angeklagte, bevor Richterin Birgit Falb das Urteil verkündete. Sein Anwalt Werner Tomanek meinte zuvor noch, man solle bei der Strafbemessung "die Kirche hier im Dorf lassen". Falb begründete das harte Urteil trotz mehrerer Milderungsgründe damit, dass die schwere Körperverletzung für das Opfer lebenslange Folgen haben werde. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel.

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