Untersuchung beim Schularzt: "Fernbleiben ist wie Schuleschwänzen"

Ein Mädchen wird von einer Ärztin abgehört.
Die jährlichen Untersuchungen sind verpflichtend. Warum manche Eltern sie ablehnen und mit welchen Herausforderungen die Schulärzte konfrontiert sind

Viele Fünf- und Sechsjährige werden derzeit schulärztlich untersucht – dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei wird geprüft, ob das Kind schulreif ist. „In einem Gespräch mit den Eltern werden Auffälligkeiten von Geburt an besprochen, etwa die Sprachentwicklung oder das Sozialverhalten. Im Rahmen einer klinischen Untersuchung werden Größe, Gewicht, der neurologische Status, die Sehschärfe sowie logopädische Auffälligkeiten überprüft. Außerdem werden die Kinder abgehört“, erklärt Claudia Mark, Präsidentin der Gesellschaft der Schulärzte Österreichs (GSÖ).

Zur Beurteilung der Grob- und Feinmotorik müssen Kinder während des Elterngesprächs oft etwas malen oder bestimmte Übungen wie Einbein-Hüpfen ausführen. Der Schularzt gibt dann eine Empfehlung zur Schulreife und möglichem Förderbedarf.

Kommentare