COVID-19-Impfung: Was die Krebshilfe Patienten jetzt empfiehlt

COVID-19-Impfung: Was die Krebshilfe Patienten jetzt empfiehlt
Anlässlich des Weltkrebstag hat die Krebshilfe Empfehlungen: Was bereits darüber bekannt ist, wo, wann und wie man sich zur Impfung anmelden kann.

„Es ist unser aller gesundheitspolitische und gesellschaftspolitische Verantwortung, Menschen, die – so wie Krebspatienten - mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf im Fall einer Infektion mit COVID-19 konfrontiert sind, dringende, verlässliche und gesicherte Antworten zu geben und ihnen so rasch wie möglich eine Impfmöglichkeit anzubieten“. Das sagt Krebshilfe-Präsident Paul Sevelda. „Wir begrüßen daher, dass heute vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Nationalen Impfgremium notwendige Definitionen bekanntgegeben wurden."

Nachdem die Durchführung und Abwicklung der Covid-19-Impfung von den Bundesländern organisiert wird, appellieren wir an alle Verantwortlichen, die definierte Hochrisikogruppe der Krebspatienten in ganz Österreich umgehend zu impfen. „Was leider noch fehlt, ist die Information, wie, wann und wo sich speziell diese Hochrisikogruppe anmelden kann. Wir haben kein Verständnis dafür, dass diese wichtigen Informationen, die täglich von tausenden KrebspatientInnen von der Krebshilfe eingefordert werden, immer noch nicht verfügbar sind.“ (Stand 13.1., 20.00 Uhr). 

So viel ist bereits bekannt:

Gemäß der „Empfehlung des Nationalen Impfgremiums zur Priorisierung von COVID-19-Impfungen“ und der Verlautbarung durch das Gesundheitsministerium (13.1.2021) wird die COVID-19-Impfung priorisiert folgenden Krebspatienten bereits in Phase I (zum frühest möglichen Zeitpunkt) angeboten  

  • Menschen mit aktiver Krebserkrankung mit einer jeweils innerhalb der letzten sechs Monate erfolgten onkologischen Pharmakotherapie (Chemotherapie, Biologika) und/oder einer erfolgten Strahlentherapie sowie
  • Menschen mit metastasierender Krebserkrankung auch ohne laufende Therapie

Vorläufige Empfehlungen

In den bisherigen Studien zu den COVID-19 Impfungen waren nur KrebspatientInnen ohne laufende oder kürzlich stattgefundene Chemotherapie eingeschlossen. Bis es neue Daten / Erkenntnisse / Impf-Empfehlungen / Leitlinien gibt, veröffentlicht die Österreichische Krebshilfe basierend auf den Empfehlungen der Deutschen und Österreichische Gesellschaft für Hämatologie & Medizinische Onkologie sowie der Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (12.1.2021) nachstehende Empfehlungen für Krebspatienen.  

Die Entscheidung über die Impfung und über den Zeitpunkt der Impfung soll immer in einer gemeinsamen Entscheidung zwischen Patient/in und behandelndem Arzt/behandelnder Ärztin unter Berücksichtigung der individuellen Risiko- und Erkrankungssituation getroffen werden. Bisheriger Studien zur Wirksamkeit und der Nebenwirkungen bei Impfungen während oder nach Krebserkrankungen zeigten, dass die Schutzwirkung einer Impfung bei KrebspatientInnen, die unter einer immunmodulierenden Therapie stehen, reduziert sein kann. 

Abstand

Bei aufrechter immunsuppressiver Krebstherapie sollte ein Mindestabstand von 2 Wochen zur Covid-19-Impfung berücksichtigt werden. Diese Empfehlung beruht auf der Annahme, dass möglicherweise kein wirksamer Schutz aufgebaut wird und nicht auf einer schädlichen Wirkung. Patienten, die unter Therapie mit AntiCD20-Antikörpern (wie Rituximab und Ofatumumab) stehen oder nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation wird ein  Abstand von mindestens 3, besser von 6 Monaten nach der letzten Antikörpergabe empfohlen.

Die empfohlenen Schutzmaßnahmen wie Abstand halten, das Tragen einer FFP2-Maske und Hände waschen müssen trotz einer Covid-19-Impfung weiterhin eingehalten werden.

Vorsicht bei Kortison

Der Einsatz von höher dosiertem Kortison zur antiemetischen Therapie (gegen Erbrechen) wird im Zusammenhang mit der Verabreichung der Covid-19-Impfung aktuell kritisch hinterfragt. Kortison sollte in Verbindung mit der Krebstherapie und im Hinblick auf die Covid-19-Schutzimpfung nur bei hoher Emetogenität (hohem Risiko für Erbrechen und Übelkeit) eingesetzt werden, allenfalls auch eine möglichst niedrige Dosierung gewählt werden.

Antikörpeprüfung vor Impfung

Es gibt keinen immunologischen Test, der den Schutz sicher nachweist. Eine Impferfolgsüberprüfung wird derzeit nicht empfohlen, weil noch kein Schutzkorrelat definiert ist. In Einzelfällen (z.B.bei unklarer immunologischer Reaktionsfähigkeit der Patientin oder des Patienten auf eine Impfung) kann eine zweimalige Antikörperbestimmung (Vorwert/Nachwert 4 Wochen nach 2. Impfung) mit einem validierten Antikörpertest Hilfestellung bei der Interpretation des Impferfolges geben.

Maligne hämatologische Erkrankungen

Die Impfung wird insbesonders Patienten mit malignen hämatologischen Erkrankungen empfohlen, v.a. akuten und chronischen Leukämien, malignen Lymphomen und Multiplem Myelom sowie PatientInnen mit fortgeschrittenen soliden Tumoren, deren Erkrankung nicht in Remission ist oder deren Remissionsdauer <5 Jahre beträgt, sowie PatientInnen unter aktueller systemischer Therapie (ausgenommen Patienten mit ausschließlich antihormoneller Monotherapie). 

Kommentare