Covid-Impfung: 286 Spitalsaufenthalte nach vermuteten Nebenwirkungen
286 Menschen sind bisher in Österreich in zeitlicher Nähe zu einer Covid-19-Impfung im Spital behandelt worden oder mussten deshalb länger im Krankenhaus bleiben. Das geht aus dem Bericht des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hervor, der Nebenwirkungen bis 16. April ausgewertet hat, 2.403.624 Impfungen wurden bis dahin im E-Impfpass eingetragen. Die Zahl der Thrombosen mit gleichzeitiger Thrombozytopenie nach AstraZeneca-Impfungen liegt weiterhin bei acht.
Nach einer Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca wurde in Europa sehr selten eine Kombination von Thrombose und Thrombozytopenie (Mangel an Blutplättchen; Anm.) beobachtet. Die vermutete Nebenwirkung erhielt die Bezeichnung Vakzin-induzierte thrombotische Thrombozytopenie (VITT). Das BASG stuft auch den Tod einer 49-Jährigen darunter ein. Weitere Todesfälle in Zusammenhang mit der seltenen Blutgerinnungsstörung wurden bisher nicht gemeldet.
Die Krankenhausaufenthalte nach Impfungen betrafen in 124 Fällen einen zeitlichen Zusammenhang zum bisher am häufigsten eingesetzten BioNtech/Pfizer-Vakzin sowie 20-mal Moderna und 142-mal AstraZeneca. Über die Anzahl von kausalen Verbindungen zu den Impfstoffen machte das BASG keine Angaben, es handelt sich damit lediglich um "vermutete Nebenwirkungen". Bei 69 Patientinnen und Patienten wurden bisher Nebenwirkungen als lebensbedrohend gemeldet, 33 bei BioNTech/Pfizer, acht bei Moderna und 28 bei AstraZeneca.
Insgesamt sind dem BASG bisher 74 Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer Impfung gegen Covid-19 bekannt, 64 nach einer Immunisierung mit BioNTech/Pfizer, vier bei Moderna und sechsbei AstraZeneca. Bei vier Patienten wurde aufgrund des Obduktionsberichts ein Zusammenhang mit der Impfung ausgeschlossen. Bei 16 Personen fiel die Impfung in die Inkubationszeit einer schlussendlich tödlichen Covid-19-Erkrankung. Bei 30 weiteren bestanden schwerwiegende Vorerkrankungen, die vermutlich todesursächlich waren. 23 Fälle sind noch in Abklärung oder ohne ausreichende Informationen.
"Mild bis moderat"
Die meisten der bisher 20.264 gemeldeten vermuteten Nebenwirkungen bei mehr als zwei Millionen Impfungen waren laut BASG überwiegend "mild bis moderat". Die meisten Meldungen gab es bei AstraZeneca, hier waren es 25,77 Berichte pro 1.000 Impfungen. Bei Biontech/Pfizer gab es von den Immunisierten pro 1.000 Impfungen 2,96 Meldungen und bei Moderna betrug die Melderate 3,42.
Neben Reaktionen an der Einstichstelle zählen Kopfschmerzen oder Müdigkeit (bei jeweils ca. 53 Prozent der Geimpften), Muskelschmerzen oder Unwohlsein (44 Prozent), Fiebrigkeit (33 Prozent), Gelenkschmerzen (26 Prozent), Schüttelfrost (32 Prozent) und Fieber über 38 Grad (acht Prozent) zu den häufigsten Impfreaktionen. Allergische Reaktionen kurz nach den Impfungen wurden bisher 77 gemeldet, 38 bei BioNTech/Pfizer, fünf bei Moderna und bei 34 AstraZeneca.
Vor dem Gesetz werden Nebenwirkungen und Impfschäden unterschieden. Nebenwirkungen werden im Arzneimittelgesetz abgehandelt. Bei einem Impfschaden ist die gesetzliche Grundlage für eine Entschädigung das Impfschadengesetz. Rechtlich definiert wird der Impfschaden "als eine durch eine Impfung verursachte schwere bleibende Behinderung". Solche schweren Komplikationen treten aber demnach äußerst selten auf. Wie die "Wiener Zeitung" am Mittwoch berichtete, wurden seit Jahresbeginn wegen Covid-19-Impfungen in Österreich drei Anträge nach dem Impfschadengesetz gestellt. Zwei davon betreffen den Impfstoff von AstraZeneca, einer jenen von Biontech/Pfizer.
Wie die Wiener Zeitung unter Berufung auf das Gesundheitsministerium berichtet, bezogen mit 1. Jänner 2021 89 Personen laufende Geldleistungen nach dem Impfschadengesetz - 56 davon wegen einer seit dem Jahr 1980 nicht mehr empfohlenen Pockenimpfung. 2020 beliefen sich die budgetären Kosten auf 4,4 Millionen Euro. Von 1990 bis 2020 gab es 804 Erstanträge nach dem Impfschadengesetz. Bisher wurden 411 Impfschäden anerkannt. Ein Großteil - 340 Fälle - betraf Anträge nach TBC-Impfungen in den Jahren 1991 bis 1993. Damals wurden zumeist Einmalzahlungen erbracht. In den vergangenen zehn Jahren gab jährlich rund zehn Anträge. Anerkannt wurden jedes Jahr nur ein bis zwei Fälle.
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