Ärztepräsident: Maskenpflicht im Gesundheitswesen abschaffen
„Wir brauchen in medizinischen Einrichtungen keine generelle, gesetzliche Maskenpflicht mehr. Nicht jede Einrichtung hat mit Hochrisikopatienten zu tun“, sagte Klaus Reinhardt der Tageszeitung Die Welt.
Praxen sollten selbst entscheiden
Über das Tragen einer Maske sollten deshalb die Praxen unter Berücksichtigung von Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) selbst entscheiden können, so der Präsident der deutschen Bundesärztekammer. „Menschen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind, sollten eigenverantwortlich eine Maske aufsetzen oder mit dem Arzt vereinbaren, dass sie zu Randzeiten der Sprechstunde vorbeikommen.“
Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte das Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr zum 2. Februar angekündigt. Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann lediglich noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
Debatte um das Robert Koch-Institut
Der Ärztekammerpräsident sprach sich ferner dafür aus, das RKI zu einem unabhängigen Institut zu machen. Derzeit ist es dem Gesundheitsministerium unterstellt. Als solches könne es sich schwer aus politischen Debatten heraushalten, monierte Reinhardt. „Wenn die Politik also tatsächlich wissenschaftlich unabhängigen Rat einholen will, braucht es hierfür auch ein politisch unabhängiges Institut.“
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