Wirtschaft erklärt: Was die Österreicher über Zölle wissen sollten
Zölle galten lange als staubiges Instrument aus der Mottenkiste der Handelspolitik. In Zeiten offener Märkte, globaler Lieferketten und billiger Online-Importe schienen sie kaum noch relevant. Doch das täuschte. Seit Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump sind Zölle zurück auf der wirtschaftspolitischen Bühne. „Ich sage immer, dass Zölle für mich die schönsten Wörter im Wörterbuch sind“, sagte Trump.
Im Vorjahr überzog er 70 Staaten rund um den Globus mit Strafzöllen von zehn bis 50 Prozent, um die US-Wirtschaft vor billiger ausländischer Konkurrenz zu schützen und die US-Handelsbilanz zu verbessern. Trump setzt Zölle als politisches Druckmittel ein, um konkurrierende Volkswirtschaften wirtschaftlich einzubremsen. Denn Zölle verteuern den Export von Waren.
Im Februar 2026 hat der Oberste Gerichtshof der USA Trumps Zollpolitik aber vorerst gestoppt. Seither gilt in den USA ein genereller zusätzlicher Importzoll von 10 Prozent auf fast alle Waren. Außerdem wurden die Sonderzölle auf Stahl- und Aluminiumerzeugnisse auf 50 Prozent angehoben.
Besteht in der EU ein freier Warenverkehr?
Ja. Als exportorientierte Volkswirtschaft profitiert Österreich zwar vom freien Warenverkehr innerhalb der EU. Doch sobald Waren aus Drittstaaten importiert werden, greifen die Regeln des EU-Zollrechts. Diese Regeln sind komplex, technisch. Ob ein Paket in Wien, München oder Paris ankommt, macht zollrechtlich keinen Unterschied. Die Erhebung erfolgt durch den nationalen Zoll, die Einnahmen fließen jedoch überwiegend in das EU-Budget. Österreich erhält 25 Prozent.
Wann werden Zölle eingehoben?
Zölle werden beim Eintritt der Ware in das Zollgebiet der EU fällig. Das betrifft klassische Importgeschäfte ebenso wie Online-Bestellungen oder mitgebrachte Waren aus dem Urlaub. Der Zoll prüft Rechnungen, Wertangaben und Herkunftsnachweise. Falsche Angaben können zu Nachforderungen und Strafen führen. In der Praxis übernehmen Paketdienste häufig die Abwicklung.
Wie werden Zölle in der EU berechnet?
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird der sogenannte Zollwert ermittelt. Dieser umfasst nicht nur den reinen Warenpreis, sondern auch Transport-‑ und Versicherungskosten bis zur EU-Außengrenze. Darauf wird der jeweilige Zollsatz angewendet. Dieser hängt von der Warengruppe und dem Ursprungsland ab. Grundlage ist der EU-Zolltarif TARIC, der Tausende Produktkategorien umfasst. Die Spannbreite reicht von null Prozent bis zu deutlich über 30 Prozent.
Neben dem Zoll gibt es die Einfuhrumsatzsteuer?
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 20 Prozent für Importe ist in Österreich ab dem ersten Euro zu bezahlen. Berechnet wird sie nicht nur auf den Warenwert, sondern auch auf Versandkosten und Zoll.
Wie hoch sind die Zölle auf Waren tatsächlich?
Elektronikprodukte wie Smartphones oder Laptops sind oft zollfrei, aber es ist die EUSt zu bezahlen. Textilien, Schuhe oder Taschen hingegen werden mit acht bis siebzehn Prozent Zoll belegt. Lebensmittel zählen zu den am stärksten geschützten Warengruppen und können mit sehr hohen Abgaben belegt sein. Es kommt dabei immer auf die Verarbeitung der Lebensmittel an. Von null bis zu 30 Prozent Zoll können hier anfallen. Für Autos aus Drittstaaten gilt ein Regelzollsatz von zehn bis 35 Prozent auf den Zollwert. Dazu kommen EUSt und Nova.
Wer muss Zoll bezahlen?
Zahlungspflichtig ist der Importeur. Das kann eine Privatperson oder ein Unternehmen sein. Wirtschaftlich tragen die Kosten meist die Konsumenten. Denn Unternehmen wälzen Zölle in Form höherer Preise an die Kunden über. Damit wirken Zölle wie eine indirekte Konsumsteuer.
Wann gibt es bei der Einfuhr Zollfreigrenzen?
Es gibt sogenannte Reisefreimengen bei der persönlichen Einfuhr zum Beispiel aus dem Urlaub. Bei einem Flug beträgt die Freigrenze 430 Euro und auf dem Landweg 300 Euro. Wird die Freigrenze überschritten, können je nach Warengruppe 8 bis 17 Prozent Zoll anfallen. 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer sind auf jeden Fall fällig.
Was bedeutet die 150-Euro-Wertgrenze?
Bis zu einem Warenwert (Onlinebestellungen) von 150 Euro fällt derzeit grundsätzlich kein Zoll an. Ausgenommen sind jedoch Alkohol, Tabak und Parfum. Was jedoch seit Juli 2021 abgeschafft wurde, ist die Mehrwertsteuer-Freigrenze. Online-Käufe in Nicht-EU-Staaten sind bis
150 Euro zollfrei, aber es fällt Einfuhrumsatzsteuer an. Die Zollfreigrenze für Kleinsendungen fällt zum 1. Juli 2026. Ab dann sollen pro Sendung drei Euro Zoll fällig werden.
Wie hat die EU auf die US-Zölle reagiert?
Die EU hat umfangreiche Gegenzölle auf US-Industrie- und Agrarprodukte beschlossen. Die EU-Gegenzölle wurden aber zuletzt bis zum 6. August 2026 ausgesetzt.
Zölle existieren seit mehr als 5.000 Jahren und gehören zu den ältesten staatlichen Einnahmequellen überhaupt. Vor ca. 5.000 Jahren wurden in Mesopotamien Abgaben auf Waren eingehoben, die die Herrschergebiete passierten. Auch im alten Ägypten (ca. 2.500 v. Chr) wurden Abgaben auf Handelsgüter einkassiert, vor allem an Grenzen und entlang des Nils. Auch die alten Griechen (500 v. Chr) kannten Zölle. So verrechneten zwei Prozent auf Importe und Exporte. Die Römer erhoben „Portoria“, systematische Zölle an Grenzen, Straßen und Häfen. Sie waren bereits sehr gut organisiert. Im Mittelalter hoben Städte, Fürstentümer und Königreiche Zölle ein. Im 17. Jahrhundert hat der französische Finanzminister Jean-Baptiste Colbert durch Einfuhrabgaben auf Waren Haushaltsüberschüsse erzielt. Auch während der Weltwirtschaftskrise 1929 bis 1933 wurden hohe Zölle in vielen Ländern eingeführt. Die USA würgten dabei mit ihren Zöllen den weltweiten Handel ab.
Kopfhörer aus China
Ein Konsument bestellt Kopfhörer in China, die Kosten dafür: 80 Euro plus 20 Euro Versand. Somit ergibt das einen Zollwert von 100 Euro. Da der
Preis unter 150 Euro liegt, beträgt der Zoll null Prozent, aber 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer (EUSt.) werden aufgeschlagen. Am Ende kostet der Kopfhörer somit 120 Euro.
Lederjacke aus den USA
Ein Konsument importiert eine Lederjacke im Wert von 1.000 Euro aus den USA. Der Versand kostet 100 Euro zusätzlich. Das ergibt einen Zollwert von 1.100 Euro. Der Zollsatz auf Lederbekleidung beträgt aktuell vier Prozent – macht somit 44 Euro. Die Bemessungsgrundlage für die EUSt beträgt somit 1.144 Euro. Die EUSt macht damit 228,80 Euro aus.
Uhr aus der Schweiz
Ein Urlauber kauft sich eine Armbanduhr um 5.000 Euro in der Schweiz. Die Uhr muss beim Zoll am Flughafen in Wien-Schwechat angemeldet werden. Auf Armbanduhren entfällt aktuell 4,5 Prozent Zoll. Die Zollfreigrenze beträgt 430 Euro. Der Zollwert beträgt somit 4.570 Euro und der Zoll 205,65 Euro. Die EUSt macht 955,13 Euro.
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