Brisanter Fall: Ist Österreichs Weingesetz zu streng?
Der Fall des Winzers Roland Velich beschäftigt aktuell die gesamte heimische Weinwelt. Mit dem „Blaufränkisch Alte Rebe“ aus dem Jahr 2023 haben der Burgenländer und sein Weingut Moric Geschichte geschrieben. Denn er erhielt eine Top-Bewertung von 100 Punkten vom renommierten US-Weinkritiker James Suckling – als erster österreichischer Rotwein überhaupt.
Prämierter Wein wird hierzulande als fehlerhaft eingestuft
Doch lange konnte Velich diesen Erfolg nicht feiern. Denn der Wein, der international prämiert wurde, wurde hierzulande als fehlerhaft eingestuft. Zwei Mal reichte Velich ihn zur Überprüfung beim Bundesamt für Weinbau ein, beide Male fiel der Blaufränkisch bei der sensorischen Prüfung durch und erhielt somit keine Prüfnummer. Die sensorische Prüfung, bei der eine Jury aus sechs geprüften Winzern Geruch und Geschmack des Weins überprüft, ist laut Weingesetz für alle Weine vorgesehen, die als „Qualitätsweine“ eingereicht werden.
Nur wenn sie die Prüfung bestehen, dürfen sie die rot-weiß-rote Banderole tragen. Velich bleibt diese Möglichkeit für seinen Blaufränkisch verwehrt. Außerdem darf er auf dem Etikett keine Angaben zum genauen Herkunftsgebiet (Lutzmannsburg) machen, sondern muss sich mit der Angabe „Wein aus Österreich“ begnügen. Ein harter Schlag, wie er findet: „Der Ort, von dem der Wein kommt, ist die stärkste Währung, die wir Winzer haben.“
Puristische Weine tun sich bei Prüfung häufig schwer
Velich produziert seinen Wein möglichst puristisch ohne Zusätze und Schönungsmittel. Dass es für solche Weine oft schwierig sein kann, eine Prüfnummer zu erlangen, bestätigt auch Josef Glatt, Direktor des Weinbauverbands, dem KURIER: „Solche Weine lassen sich international gut vermarkten, müssen im Inland aber oft mehrere Male zur Prüfung antreten, weil die Kostkommissionen sie nicht richtig einschätzen können. Das ist etwas, das wir als Branche in den Griff bekommen müssen.“
Velich setzt sich für eine Änderung des Weingesetzes ein. Unterstützt wird er dabei von Staatssekretär Josef Schellhorn (Neos), der eine Novellierung im Zuge des Entbürokratisierungspakets der Bundesregierung plant. Neben einer Vereinfachung sieht sein Vorschlag auch eine Abschaffung der verpflichtenden sensorischen Prüfung vor. Stattdessen sollen die Weine nur noch stichprobenartig probiert werden.
Zwar habe das strenge Kontrollkorsett nach dem Weinskandal in den 1980er-Jahren gute Dienste geleistet und die Qualität in der Branche stark erhöht. „Mittlerweile ist das Gesetz aber in die Jahre gekommen“, so Schellhorn. Stichprobenartige Kontrollen lehnt Glatt als Branchenvertreter ab, jeder Wein müsse geprüft werden:„Wir wollen keine sogenannten Qualitätsweine, die den Anforderungen überhaupt nicht entsprechen.“
Schellhorns Vorschlag liegt aktuell im Landwirtschaftsministerium. Dieses teilt zur aktuellen Debatte mit: „Die Bedingungen für die Erlangung einer staatlichen Prüfnummer sind bekannt, weshalb auch jeder Erzeuger davon ausgehen muss, dass diese Bedingungen bei der Analyse und Verkostung seines Weins angewendet werden.“
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