VKI: Interspar-Geschenkkarten müssen länger gültig sein

VKI: Interspar-Geschenkkarten müssen länger gültig sein
Drei Jahre Gültigkeit sind zu kurz: Der VKI hat geklagt und Recht bekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aufladbare Geschenkkarten von Interspar müssen nach Meinung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) länger gültig sein. Die Gültigkeit der Karten war auf 3 Jahre beschränkt.  Der VKI hat deshalb im Auftrag des Sozialministeriums die Interspar GmbH geklagt. Das Landesgericht Salzburg gab dem VKI recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschenkkarte von Interspar kann bei Interspar, fast allen Spar-und Eurosparmärkten und Hervis verwendet werden. Laut der Bedingungen war die Geschenkarte „bis zu drei Jahre“ gültig. Dagegen ging der VKI vor. Das Recht, mit einem Gutschein aus dem Warensortiment des Ausstellers Waren zu beziehen, endet nämlich innerhalb von 30 Jahren.

Verfallsklauseln sind nach der Rechtsprechung sittenwidrig, wenn sie die Geltendmachung von Ansprüchen ohne sachlichen Grund übermäßig erschweren. Jurist Joachim Kogelmann vom VKI sagt in einer Aussendung dazu: „Die jeweils zulässige Gutscheindauer hängt vom Einzelfall ab: Je kürzer die Verfallsfrist sein soll, desto triftiger muss der Rechtfertigungsgrund sein.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Interspar hat dagegen berufen.

Kommentare