Verkehrsstrafen im Ausland: Sogar Fahrzeug kann beschlagnahmt werden

Verkehrsstrafen im Ausland: Sogar Fahrzeug kann beschlagnahmt werden
Hohe Geldstrafen bei Verkehrssünden in Urlaubsländern. Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss drohen drastische Folgen.

Verkehrssünden im Ausland können sehr teuer zu stehen kommen. "Vor dem Start in den Urlaub sollte man sich daher über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen informieren. Prinzipiell gilt: Was in der Heimat tabu ist, sollte es jedenfalls auch im Ausland sein", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. „Wer in beliebten Urlaubsländern zu schnell unterwegs ist, falsch parkt oder unter Alkoholeinfluss hinterm Steuer sitzt, dem oder der drohen teils hohe Geldstrafen, Kfz-Enteignung oder sogar Freiheitsentzug.“

Alkohol am Steuer

"Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss drohen drastische Folgen", warnt die Rechtsexpertin. "In Italien wird bei einer Alkoholisierung am Steuer von mindestens 1,5 Promille sogar das Fahrzeug beschlagnahmt – sofern Fahrerin und Eigentümerin identisch sind." Wer in Spanien mit 1,2 Promille lenkt, dem oder der drohen drei Monate Freiheitsstrafe. Generell hat man es bei Überschreitung der (meist 0,5) Promillegrenze mit hohen Geldstrafen zu tun – so sind es in Deutschland, Italien und Spanien 500 Euro aufwärts.

Überhöhte Geschwindigkeit

Auch für Verstöße gegen Tempolimits muss man teils tief in die Geldtasche greifen. Besonders teuer sind Schnellfahren oder Raserei in Skandinavien – bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 20 km/h muss man in Norwegen mindestens 620 Euro, in Schweden ab 215 Euro und in Finnland mindestens 200 Euro zahlen. In Italien kostet eine solche Tempoüberschreitung mindestens 175 Euro, nachts sogar noch einmal um ein Drittel mehr.

ÖAMTC

Falschparken

"Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß parkt, kommt in einigen Ländern nicht billig davon. Fürs Falschparken wird man in Spanien mit bis zu 200 Euro gestraft", erklärt die ÖAMTC-Expertin. "Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle, sondern auch ohne Ticket kann teuer werden: Nach wie vor erhalten Club-Mitglieder Forderungen über rund 200 Euro, weil sie vor Jahren ohne Ticket in Kroatien geparkt haben. Daher: Unbedingt vor Ort informieren."

Grenzüberschreitende Verfolgung 

 "Bekommt man nun im Ausland eine Strafe, ist es generell am effizientesten und billigsten, wenn man diese gleich vor Ort bezahlt", empfiehlt die ÖAMTC-Juristin. In manchen Ländern werden auch erhebliche Rabatte zugestanden, wenn man rasch bezahlt: So wird z. B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen ab Zustellung möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der Strafbetrag.  "Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich."  

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