EUGH-Urteil: Wie geht es mit der Zuckerproduktion in Österreich weiter?
Ob es in Österreich weiterhin eine Zuckerproduktion geben wird, ist nicht sicher. Der Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Laut dem Spruch der Richter darf in der EU kein mit verbotenen Pflanzenschutzmitteln gebeiztes Saatgut verwendet werden.
Also auch kein mit Neonicotinoiden behandeltes Saatgut für den Zuckerrübenanbau in Österreich. Neonicotinoide sind schädlich für Bienen.
Notfallzulassung
Das Beizen der Samen mit Neonicotinoiden war bisher die Voraussetzung dafür, dass sich der Anbau von Zuckerrüben in Österreich rentiert hat. Es gab jedes Jahr eine entsprechende Notfallzulassung. Denn ohne Pflanzenschutzmittel sind die Ernteausfälle sehr hoch und die Bauern entscheiden sich für andere Feldfrüchte. Diese Notfallzulassungen sind laut Gerichtshof aber nun illegal.
Die Folgen sind dramatisch. Wenn der Anbau von Zuckerrüben in Österreich deutlich zurückgeht, dann sind die beiden Zuckerfabriken in Niederösterreich nicht ausgelastet. Vor drei Jahren wurde über die Schließung der Zuckerrübenfabrik in Leopoldsdorf im Marchfeld diskutiert. Nun könnte dieses Thema wieder aktuell werden.
Zumal es beim Urteil des Europäischen Gerichtshofes keinen Interpretationsspielraum gibt. Es ist „einem Mitgliedsstaat nicht erlaubt, das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zur Behandlung von Saatgut sowie das Inverkehrbringen und die Verwendung von mit diesen Produkten behandeltem Saatgut zuzulassen“. Das gilt für alle EU-Staaten, alle Feldfrüchte und alle Pflanzenschutzmittel, wenn deren Anwendung in der EU verboten ist.
Allerdings hat der Gerichtshof in seinem Urteil der EU-Kommission auch einen Ausweg gezeigt. „Die Rechtsvorschriften für Saatgut enthalten keine Bestimmungen über Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde“, heißt es dort. „Entsprechende Bestimmungen sollten daher in diese Verordnung aufgenommen werden.“ Wenn die EU-Kommission möchte, dass mit verbotenen Pflanzenschutzmitteln gebeizte Samen erlaubt sind, dann möge sie das auch in die Richtlinie reinschreiben, lautet die Botschaft des Gerichtshofs an die Politik.
Bienenmonitoring
Derzeit wird in jenen Gebieten, in denen gebeizte Zuckerrübensamen verwendet werden, ein Bienenmonitoring durchgeführt. Das Ergebnis für das Jahr 2022 liegt noch nicht vor. In den Jahren 2020 und 2021 wurden keine Schäden an Bienenkulturen festgestellt. Laut der European Food Safety Authority (EFSA) waren die Notfallzulassungen für gebeizte Rübensamen begründet.
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