René Benko muss auch zu Weihnachten in U-Haft bleiben

Austrian former property tycoon Rene Benko awaits the start of his second insolvency fraud trial in Innsbruck
Das Landesgericht Wien lässt den Signa-Gründer nicht frei und nimmt als U-Haft-Grund Tatbegehungsgefahr an.

Es wurde nichts mit der Weihnachtsfeier im Familienkreis. Denn über René Benko ist heute, Dienstag, von der Haft- und Rechtsschutzrichterin vom Landesgericht Wien die U-Haft wieder verlängert worden - zum elften Mal. "Der Beschuldigte nahm daran per Videokonferenz aus der Justizanstalt Innsbruck teil", so das Gericht.

"Das Gericht vermeint, der lange zu untersuchende Zeitraum aus der Vergangenheit begründe bereits die (konkrete) Tatbegehungsgefahr für die Zukunft",  so Strafverteidiger Norbert Wess zum KURIER. "Wir sehen das anders, weil es das bisherige (erkennbare) Haftübel bei einem bis dato gerichtlich unbescholtenen österreichischen Staatsbürger, der auch umfassend sozial integriert ist - und damit die Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend berücksichtigt. Wir werden dagegen daher auch dieses Mal gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel erheben."

"Die heutige Haftverhandlung wurde über Antrag des Beschuldigten auf Enthaftung anberaumt. Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr (nach § 173 Abs 2 Ziffer 3 lit a) und b) StPO) und auch der Verhältnismäßigkeit der Haft", so das Gericht. "Die für die Untersuchungshaft relevanten Umstände haben sich nicht geändert. Die Untersuchungshaft wurde bis zum 23. Februar 2026 fortgesetzt."

Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft kann binnen drei Tagen eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien eingebracht werden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und die Verteidigung gaben keine Erklärung ab.

"Wir sehen das anders, weil es das bisherige (erkennbare) Haftübel bei einem bis dato gerichtlich unbescholtenen österreichischen Staatsbürger, der auch umfassend sozial integriert ist - und damit die Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend berücksichtigt. Wir werden dagegen daher auch dieses Mal gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel erheben."

René Benko ist zwar bereits im ersten Verfahren zu zwei Jahren unbedingter Haft und im zweiten Verfahren zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden, doch die Urteile sind nicht rechtskräftig. Daher gilt Benko als unbescholtener Bürger.

Fünf Häftlinge hat Bundespräsident Alexander Van der Bellen mit einer Weihnachtsamnestie bedacht – sie werden vorzeitig entlassen und können die Feiertage in Freiheit verbringen. Andere (die „Braven“, wie es heißt) können darauf hoffen, zu Weihnachten Ausgang zu bekommen.

Einer davon ist Karl-Heinz Grasser, der seit Juni seine Strafe aus der Buwog-Causa in der Justizanstalt Innsbruck verbüßt.

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