Studie zeigt, was Vermögenssteuer mit Unternehmen machen würde

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Auch Auswirkungen von Erbschaft- und Schenkungssteuern wurden untersucht - "Massive, negative Auswirkungen".

Die Einführung einer Erbschaftsteuer und/oder Vermögenssteuer hätte "massive negative Auswirkungen auf das betriebliche Eigenkapital und die Ertragssituation" von österreichischen Unternehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Wiener Steuerrechtsprofessor Matthias Petutschnig im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Als Modelle für die Simulation hat Petutschnig aktuelle oder historische Vorbilder für eine Vermögenssteuer und eine Erbschaft- und Schenkungssteuer herangezogen. Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden die ehemalige österreichische Erbschaft- und Schenkungsteuer (abgeschafft Mitte 2008), das aktuelle Erbschaftsteuersystem Deutschlands sowie die beiden Erbschaftsteuersystems der Schweizerischen Kantone Neuenburg und Waadt ausgewählt. Für die Simulation der Vermögenssteuer hat der assoziierte Professor an der Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der WU Wien die Betriebsvermögenssteuer Luxemburgs und die allgemeinen Vermögenssteuern Norwegens und Spaniens verwendet.

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Die Simulationen kommen zu folgenden Ergebnis: Die durchschnittlichen Erbschaftsteuerbeträge liegen je nach Erbschaftsteuermodell zwischen 1,3 und 12 Mio. Euro, der Median-Wert beläuft sich je Modell auf 179.000 Euro bis 1,4 Mio. Euro. Die durchschnittliche Erbschaftsteuerbeträge würden in allen fünf simulierten Varianten den durchschnittlichen Gewinn (Jahresüberschuss) übersteigen, bei der früheren österreichischen Variante um das 4-fache, beim aktuellen deutschen System um das 9-fache, heißt es in der Studie.

Bei der Vermögenssteuer-Schätzung kommt der Steuerrechtsprofessor auf durchschnittliche jährliche Vermögenssteuerbeträge je nach Modell zwischen 127.000 Euro und 1,37 Mio. Euro und einen Medianwert von 17.760 bis 105.000 Euro. Laut Studie weisen die kleinsten Unternehmen in allen Simulationen die durchschnittlich größten Erbschaft- und Vermögenssteuerbelastungen in Relation zum Jahresüberschuss auf.

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