Strompreis: Energieversorger Tiwag beruft nicht gegen Urteil
Der Landesenergieversorger TIWAG hat Samstagmittag angekündigt, nach intensiven Verhandlungen mit der AK Tirol auf eine Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts, wonach die Strompreisanpassung 2022 rechtlich nicht zulässig war, zu verzichten.
Der verhandelte Vergleich sehe außerdem eine Stromkostenentlastung in Höhe von 60 Mio. Euro vor, auch eine weitere Strompreissenkung wurde angekündigt.
In dem Urteil war festgestellt worden, dass die Stromerhöhungen der TIWAG im Jahr 2022 nicht rechtmäßig waren. Die Arbeiterkammer Tirol hatte für betroffene Stromkundinnen und -kunden die Klage vorangetrieben.
Jetzt gibt es einen Vergleich, der von der Arbeiterkammer begrüßt wird. Die TIWAG will den Rechtsstreit beilegen und wird für ihre Kundinnen und Kunden ein 60 Millionen Euro schweres Entlastungspaket erarbeiten. Zusätzlich wird der aktuelle Stromtarif ab Juli gesenkt – auf 14,16 c/kWh brutto. Die Modalitäten der Rückzahlung sollen jetzt schnellstmöglich fixiert werden, heißt es.
Für Kundinnen und Kunden der Völser Seesiedlung soll es eine Sonderregelung geben, kündigte die AK an. In der Seesiedlung sind Verbrennungsheizungen raumordnungsrechtlich aufgrund der Lage und der dort vorherrschenden Luftdruckverhältnisse verboten, weshalb die Bewohnerinnen und Bewohner gezwungen sind, mit Strom zu heizen.
Seit den 1970er Jahren gab es für sie einen eigenen TIWAG-Tarif.
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