Strenge Kreditregeln:„Informell lebt KIM-Verordnung weiter“

Strenge Kreditregeln:„Informell lebt KIM-Verordnung weiter“
Leistbares Wohnen: Experten aus Finanz- und Immobranche schlagen längere Laufzeiten und staatliche Garantien vor.

Das Auslaufen der strengen Kreditvergabe-Regeln mit Ende Juni – bekannt unter der „KIM-Verordnung“ – freut Banken, Finanzdienstleister, die Bau- und Immobilienbranche. Die Nachfrage nach privaten Wohnbaukrediten zieht nach einer längeren Durststrecke wieder an. Auch steigende Realeinkommen und sinkende Zinsen tragen dazu bei.

Dennoch beklagt Hannes Dolzer, Obmann der Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich, dass drei von fünf Banken aus Sorge vor der strengen Finanzmarktaufsicht (FMA) weiter die Kriterien der KIM-Verordnung anwenden würden. Denn in FMA-Rundschreiben würde sehr wohl auf die Einhaltung der Kreditregeln (zum Beispiel: mindestens 20 Prozent Eigenkapital vom Immobilienwert, maximal 35 Jahre Laufzeit etc.) gepocht. Dolzer: „Die KIM-Verordnung ist formell abgeschafft, informell lebt sie weiter.“

Dolzer, aber auch Roman Oberndorfer, Obmann der Immobilientreuhänder, fordert daher mehr Flexibilität seitens der Banken ein.

So könnte man ihrer Ansicht nach bei jungen Kreditnehmern durchaus wesentlich längere Kreditlaufzeiten von bis zu 100 Jahren andenken. In Schweden oder in der Schweiz seien solche „Generationenkredite“ üblich. Die Erben der Kreditnehmer könnten sich später überlegen, ob sie den Kredit weiter tilgen oder die Immobilie verwerten wollen.

Bei Menschen mit hohen Einkommen könnte man zudem von der Beschränkung absehen, wonach maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens für die Kreditraten aufgewendet werden dürfen, sind die Branchenvertreter überzeugt. Ebenso könnten Banken eine künftige Wertsteigerung der Immobilie einrechnen, wenn es bei der Finanzierung um den konkreten Immobilienwert und das dafür nötige Eigenkapital gehe. Schließlich könnten auch Bund und Länder helfen, den Wohnbau wieder anzukurbeln und damit Eigentum erschwinglicher zu machen. Beispielsweise über eine staatliche Garantie für den privaten Kredit – gekoppelt an eine Haftung des Kreditnehmers gegenüber dem Garantiegeber.

Kommentare