Stille Staatsbeteiligung statt Kreditgarantie
Monatelang wurde in der Regierung darüber diskutiert, wie von der Coronakrise betroffenen Unternehmen längerfristig geholfen und ihr Eigenkapital gestärkt werden kann. Als möglicher Weg kam dabei wiederholt der Vorschlag auf, der Staat könne sich als stiller Gesellschafter an krisengebeutelten Firmen beteiligen, etwa durch die Umwandlung von Kreditgarantien in stille Beteiligungen.
Bereits seit Ende September 2021 gibt es die entsprechende Verordnung Rekapitalisierungsmaßnahmen des Finanzministeriums, (Nr. 416/2021), in der die Kriterien für eine Umwandlung einer Garantie in eine Beteiligung festgelegt werden, berichtete die "Presse" am Donnerstag. Wichtigstes Ziel ist es, "die Lebensfähigkeit eines Unternehmen zu erhalten oder wiederherzustellen", hießt es in der Verordnung. Die Maßnahmen dürfen nur gewährt werden, wenn die Rückführung dieser "aus eigener Kraft, durch Refinanzierung (Refinanzierungsfähigkeit) oder durch andere geeignete Maßnahmen überwiegend wahrscheinlich" ist.
Für eine Rekapitalisierung gibt es mehrere Optionen: So kann eine Garantie in eine stille Einlage umgewandelt werden, aber auch die Gewährung von Genussrechten oder nachrangigen Krediten sowie die Stundung von Kapitaltilgungen ist zulässig. Zuständig für die Abwicklung ist die Covid-19-Finanzierungsagentur (COFAG). Der Beirat muss daher zustimmen, wenn sich der Staat an einer Firma beteiligen soll. Maximal 1,8 Mio. Euro kann eine Unternehmen auf diese Art rekapitalisieren. Laut "Presse" wurden für die Maßnahmen insgesamt eine Milliarde Euro veranschlagt.
Bedingungen
Kommt es zu einer Beteiligung, muss die Firma dem Staat ein Buchprüfungs- und Einsichtsrecht gewähren und darf vor der Krise, also 2019, nicht in Finanznot gewesen sein. Solange die Hilfe in Anspruch genommen wird, darf keine Dividende ausgeschüttet werden, es sei denn es handelt sich um ein Klein- oder Kleinstunternehmen, für das die Ausschüttung zur Deckung des Lebensunterhalts des Gesellschafters notwendig ist. Die Geschäftsleitung darf außerdem keine Boni oder sonstigen variablen Vergütungselemente erhalten, die Vergütung darf das Niveau von Ende 2019 nicht überschreiten.
Die Hilfe kann maximal sechs Jahre in Anspruch genommen werden, zudem fallen Zinsen in Höhe des 12-Monats-Euribor - der Mindestzinssatz liegt bei Null Prozent - zuzüglich eines Aufschlags an, der sich nach Unternehmensgröße bemisst und mit den Jahren ansteigt. Erfüllt das Unternehmen aber bestimmte "Öko-Bonuskriterien", kann die Laufzeit auf 10 Jahre verlängert und der Aufschlag halbiert bzw. für KMU sogar gänzlich gestrichen werden. Als Öko-Bonuskriterium gilt eine Nachhaltigkeitszertifizierung wie das Österreichische Umweltzeichen oder das EU-Ecolabel.
Derzeit laufen allerdings noch viele staatliche Kreditgarantien. Im Dezember wurden die über AWS und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) abgewickelten Garantien bis Ende Juni verlängert, so ein Sprecher des Finanzministeriums zur APA. Die Verordnung sei daher noch nicht in Anwendung. "Derzeit werden konkrete Anwendungsmodelle ausgearbeitet", so der Sprecher.
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