Steuerberater: "Über Berufsstand schwebt Damoklesschwert“

Steuerberater: "Über Berufsstand schwebt Damoklesschwert“
Steuer-Experten von BDO über Corona-Hilfen, deren Effizienz und was nicht mehr durchschaut wird.

Viele Selbstständige und Betriebe bereiten gerade ihre Jahresabschlüsse vor. Es handelt sich um ein besonderes Wirtschaftsjahr – mit Lockdowns unterschiedlicher Ausprägung und vielen, teils verlängerten Corona-Hilfen. Finanzminister Gernot Blümel resümiert nach einem Jahr: "Wir haben bei der Ausgestaltung der Hilfen eng mit der Wirtschaft und den Experten aus den jeweiligen Branchen zusammengearbeitet. Letztlich geht es um den Einsatz von Steuergeld, daher braucht es ein gewissen Maß an Überprüfung und Kontrolle. Überall wo es möglich und sinnvoll ist, haben wir die Antragstellung so gestaltet, dass die Unternehmen die Zuschüsse direkt über FinanzOnline beantragen können. Gerade beim Ausfallsbonus funktioniert das sehr gut und die Rückmeldungen der Betriebe zeigen, dass wir hier einen einfachen und unbürokratischen Weg gebaut haben. Hier hilft uns der hohe Digitalisierungsgrad der österreichischen Verwaltung, das ist ein Vorteil den wir gegenüber anderen Ländern haben.“

Der KURIER hat bei einer der führenden Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaften, BDO Österreich, nachgefragt, welche Fragen Klienten haben und welche Effekte die Hilfen haben. Stephanie Novosel und Ernst Komarek, die Teil des Teams von BDO Österreich sind, standen dem KURIER Rede und Antwort.

Welchen Satz hören Sie von Ihren Klienten über die Corona-Hilfen am häufigsten?

Haben Sie noch einen Überblick? Ich kenne mich nicht mehr aus.

Welche Hilfen haben sich Ihrer Erfahrung nach bewährt?

Grundsätzlich stellen alle Förderinstrumente eine wertvolle Unterstützung in der Corona-Krise dar. Der Umsatzersatz führte zu einer schnellen und großteils unbürokratischen Unterstützung, auch wenn er nur bestimmten Unternehmen zur Verfügung stand, und er bezogen auf den einzelnen Betrachtungszeitraum teilweise wohl zu Überkompensationen geführt hat.

Welche Hilfen bringen nicht den gewünschten Effekt?

Viele Branchen und Unternehmen waren für den Umsatzersatz nicht antragsberechtigt. Teilweise können diese auch nicht den Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen in Anspruch nehmen – zum Beispiel Produzenten mit Vertrieb über ein Großhandelsunternehmen. Die Deckelung der Höhe aufgrund des EU-Beihilfenrechts, die Eingrenzung auf Zeiträume wie etwa beim Lockdown-Umsatzersatz sowie das Abstellen auf den einzelnen Rechtsträger (z. B. GmbH mit mehreren eigenständigen Betrieben) führen insbesondere für Unternehmen in der Hotellerie und Tourismusbranche sowie Veranstalter zu spürbaren Einschränkungen.

Sollten einzelne Hilfsinstrumente verbessert werden?

Vor dem Hintergrund der inflationären Änderungen in der Vergangenheit wären weitere Anpassungen nicht vertrauensfördernd und würden den gesamten Förderprozess zusätzlich verkomplizieren. Das bestehende Förderwesen ist ohnehin schon sehr komplex, und es bestehen zahlreiche Wechselwirkungen, die für viele auf den ersten Blick nicht mehr zu durchschauen sind. Eher sollte man den Fokus auf schnelles Abarbeiten der Anträge legen.

Wegen der komplizierten Rechtslage sind Steuerberater in der Pandemie gefragt wie selten. Stimmt das Ondit, dass sich Steuerrechtsexperten auch schon überfordert fühlen?

Es ist definitiv so, dass seit März 2020 die Arbeitsbelastung für die gesamte Branche enorm gestiegen ist und oftmals 7-Tage-Wochen zum Standard geworden sind. Außerdem schwebt über dem gesamten Berufsstand ein großes Damoklesschwert der Haftung, welche mit unseren verpflichtenden Tätigkeiten in Zusammenhang mit den Covid-19-Unterstützungsmaßnahmen und der laufenden Änderungen der Rahmenbedingungen einhergeht.Johanna Hager

Kommentare