Sidlo verklagte Casinos Austria - Verhandlung vertagt
Die Klage des vorzeitig abberufenen Casinos-Austria-Finanzvorstands Peter Sidlo gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber wird doch nicht wie geplant am Freitag, 8. Mai, erstmals am Wiener Handelsgericht verhandelt.
Der Termin wurde wegen der Coronakrise abberaumt, sagte am Mittwoch HG-Sprecher und -Richter Jürgen Exner auf Anfrage der APA.
Der zuständige Richter bekomme den Akt erst wieder am 1. Juni vorgelegt und werde sich dann einen neuen Termin überlegen, so Exner. Es könnte sogar zu einer Verschiebung auf den Herbst kommen.
Am Handelsgericht Wien darf nach wochenlanger Pause erst heute, Mittwoch, zum ersten Mal wieder verhandelt werden. Wegen hausinterner Unsicherheiten - Abstände, Aufzüge usw. - seien aber für Mai fast alle Verhandlungen abberaumt worden, erklärte Exner. "Wir müssen den Rückstau, den wir aufgebaut haben, wieder abbauen."
Sidlo, früher FPÖ-Bezirkspolitiker, hatte die teilstaatlichen Casinos Austria auf 2,3 Mio. Euro verklagt.
Er findet seinen Rauswurf unzulässig und will seinen Vertrag ausbezahlt bekommen. Die Casinos sehen keine Ansprüche und forderten ihrerseits 22.000 Euro von ihrem ehemaligen Kurzzeit-Finanzchef zurück.
Schadenersatz und Gewährleistung
Am Handelsgerichts geht es in der Causa im Schadenersatz und Gewährleistung.
Die mutmaßliche Politpostenschacheraffäre bei den Casinos Austria beschäftigt nicht nur das Zivilgericht. In der Causa ermittelt auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen zahlreiche, munter prominente Beschuldigte.
Im Strafverfahren ging es zuerst im Kern um die Frage, ob für die Bestellung Sidlos zum Casinos-Finanzchef dem zwischenzeitigen Casinos-Miteigentümer Novomatic Glücksspiellizenzen in Aussicht gestellt wurden.
Mitte März ergaben sich neue Verdachtslagen, ermittelt wird wegen des Verdachts der Bestechlichkeit, der Bestechung, Untreue und des Missbrauchs der Amtsgewalt.
Die Staatsanwaltschaft hat unter anderem Zahlungen von Novomatic im Visier. Alle Beschuldigten haben die Vorwürfe bisher bestritten, für alle gilt die Unschuldsvermutung.
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